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Kyntha 01.02.2011 14:41

Sonderkündigungsrecht wegen Lärmbelästigung
 
Hallo erstmal.

Ich fasse mich kurz.

Nach Weihnachten letzen Jahr, Bassgedröhne aus der Nachbarwohnung.
Nach 1 Woche gespräch mit der Verursacherin, sie war uneinsichtig und sie höre damit nicht auf, da sie ja nur Zimmerlautstärke hat, aber der Bass bei uns durch drei Zimmer ging.

1 mal Vermieter angerufen, damit er mit ihr redet, er war dort, nichts passierte da sie der meinung ist sie ist im recht.

Nach 2 Wochen Bassgedröhnen von 8-22 Uhr wieder vermieter angerufen, wieder erfolglos.

1 Woche ein Lärmprotokoll geführt mit Zeugen usw.

Vom Sonderkündigungsrecht wegen Lärmbstigung gebraucht gemacht zum 31.01.11.

Vermieter verlangt jetzt, das wir 3 Monate noch Zahlen, da es ja so nicht ginge, wir aber schon eien neue Wohnung ab 01.02.11 haben und die Wohnungsübergabe fand am 31 statt mit einem Übergabeprotokoll.

Daraufhin legte er uns ein Zettel hin zum Unterschreiben, das er 1 Monatsmiete haben wil, das keine Lärmbelästigung vorlag und wir uns weigerten die Mite zu zahlen, was wir natürlich nicht Unterschreibten.

Jetzt bin ich soweit, das er nichts bekomt, und ich es darauf ankommen lassen, das er zum Anwalt geht.

Es sei noch zu Sagen, das die Verusacherin die Wohnung direkt neben dem Kinderzimmer der 5 Monaten alten Tochter hat, wobei sie da nie schlafen konnte.

Liegen wir Richtig, oder gibt es bei der sachen doch noch zweifel ??

Ps: Bitte die Rechtschreibfehler entschuldigen, ich rege mich gerade voll auf :-)

Kyntha 01.02.2011 15:23

AW: Sonderkündigungsrecht wegen Lärmbelästigung
 
Hab eine Frage noch vergessen.

Die Wohnungsübergabe fand statt, die Schlüssel wurden abgegeben und ein Übergabeprotokoll wurde gemacht und Unterschrieben.

Ist das die annahme, das er die Kündigung annimmt ???
Also auch keine weiteren Forderungen stellen kann ??

Recht-Einfach 02.02.2011 05:26

AW: Sonderkündigungsrecht wegen Lärmbelästigung
 
Hallo,
es gibt Ruhezeiten, die scheinbar eingehalten wurden. Ich sehe Sie in diesem Fall nicht zwingend im Recht, Ich würde empfehlen ein kostenloses Angebot für eine Erstberatung durch einen Fachanwalt für Mietrecht in Anspruch zu nehmen:
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