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Gekündigt durch Vermieter, kann man auch früher raus?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 16.09.2013, 15:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2013
Beiträge: 6
Standard Gekündigt durch Vermieter, kann man auch früher raus?

ein freundliches Hallo an alle,

wir haben unsere Wohnung zu 28.02.14 gekündgt bekommen.

Wenn wir nun vorher etwas finden, müssen wir dann die Miete trotzdem
bis zum 28.02.14 bezahlen ?

LG Sandra



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  #2  
Alt 16.09.2013, 17:11
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gekündigt durch Vermieter, kann man auch früher raus ?

Zitat:
Zitat von Sandra610 Beitrag anzeigen
ein freundliches Hallo an alle,

wir haben unsere Wohnung zu 28.02.14 gekündgt bekommen.

Wenn wir nun vorher etwas finden, müssen wir dann die Miete trotzdem
bis zum 28.02.14 bezahlen ?

LG Sandra
Ja, es sei denn der Mieter würden ebenfalls eine Kündigung aussprechen. Für Mieter ist die Kündigungsfrist "nur" 3 Monate.
Soll bedeuten:
Wenn die Kündigung des Mieters bis zum 3. Arbeitstag des Oktober dem Vermieter zugestellt wird, dann wäre der Ablauf des Mietvertrages Ende Dezember. Siehe § 573c BGB. Also immerhin 2 Monate vorher.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.09.2013, 16:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2013
Beiträge: 6
Standard AW: Gekündigt durch Vermieter, kann man auch früher raus ?

Upps,

damit haben wir nun gar nicht gerrechnet.

Ich verstehe das nicht, die VM wollen doch das wir ausziehen,
warum werden wir dann noch mit doppelter Miete bestraft ?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.09.2013, 17:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Gekündigt durch Vermieter, kann man auch früher raus ?

Zitat:
Ich verstehe das nicht, die VM wollen doch das wir ausziehen,
Ja, aber erst zum 28.02.2014. Sie können dem Vermieter ja einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, in dem vereinbart wird, dass Sie auch früher mit vielleicht 4 wöchiger Frist ausziehen, wenn Sie eine andere Wohnung gefunden haben.

In solch einem Aufhebungsvertrag ist ja alles verhandelbar.
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Antwort

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Stichworte
aufhebungsvertrag, kündigung, kündigungsfrist


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