Mietanpassung in welcher Höhe?
Hallo,
mit meinem Vermieter habe ich einen sog. Indexmietvertrag ab 12.2007 abgeschlossen. Dort wurde vertraglich festgelgt: Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die künftige Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete). Hieraus resultierende mögliche Mieterhöhungen kann der Vermieter schriftlich oder in Textform geltend machen. Die Miete muss jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Mein Vermieter möchte die Miete jetzt anpassen mit Hinweis auf gestiegene Verbraucherpreise in 2008 um 2,6%. Ist die Höhe gerechtfertigt? Wenn ich die Berechnung der Steigerung auf folgender Seite des statistischen Bundesamt durchführe komme ich auf eine Steigerung um 1,1% nicht 2,6%. Kann mir wer verbindlich Auskunft geben welche Anpassung rechtes ist? Vielen Dank und Grüße Corinna |
Hallo Corinna,
anhand der Seite, die du hier verlinkt hast habe ich folgendes Ergebnis ermittelt: Basis: Verbraucherpreisindex Jahr 2007 bis aktuellster Stands Zitat:
Sollten weitere Fragen bestehen, so stehe ich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach |
Vielen Dank für Deine Antwort!
Wenn ich auf der verlinkten Seite die Berechnung für den Zeitraum 12-2007 bis 12-2008 (das erste Jahr des Vertrages) durchführe, wirft das Programm folgende Werte aus: Berechnung der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (Frühere Bezeichnung: Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland; ab 1991). Die prozentuale Veränderung vom Indexstand des Monats Dezember 2007 bis zum gewählten Indexstand des Monats Dezember 2008 beträgt 1,1 %. Da bin ich etwas verwirrt und würde mich gerne verbindlich erkundigen ob rechtlich die geforderten 2,6 % (für die Verbraucherpreissteigerung in 2008) oder die "prozentuale Veränderung des Indexstand", was 1,1% entspricht, bei meinem Vertrag gültig ist. Nochmals vielen Dank und Grüße Corinna |
Hallo Corinna,
also meines Erachtens sind die 2,6% Steigerung zu Recht angesetzt, da ich dies als Bemessungsgrundlage ansehe. Der Vermieter wird sich ja sicher auch schlau gemacht haben. Dennoch kann ich natürlich keine rechtlich verbindliche Auskunft geben - dies bitte ich zu beachten. Eine rechtlich verbindliche Information kannst du aber bei einem Mietverein, dem Mieterbund oder einem Fachanwalt für Mietrecht einfordern. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach |
O.K. - recht vielen Dank für die Information.
Gruß Corinna |
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