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helo28 06.07.2012 17:27

Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln
 
Hallo, ich hab mir eine Wohnung gemietet, bei der Erstbesichtigung hab ich gefragt ob Mängel vorhanden sind, wie z.B. zugluft an den Fenstern. Es wurde mir verneint. Leider hatte ich nicht viel Zeit mir die Wohnung ganz genau anzusehen. Eine Woche nach Besichtigung hab ich den Mietvertrag unterschrieben. Als ich dann nach der Schüsselübergabe(einen Monat später) mit einen Maler in die neue Wohnung ging vielen ihn gewisse Mängel auf. Fensterrahmen sind Alle! undicht, es zieht man spürte Zugluft. 2Fenster hatten Wasserflecke un die Gibsverkleidung bröckelte ab, am Fensterrahmen.Es ist eine Dachwohnung, das Dach hat keine Isolierung(keine Folie und Dämmmatten). Im Bad sind Stockflecken oder sogar Schimmelflecke, Maler meinte das muss neu gemacht werden. Vom Warmwasserregler springt die Sicherung oft raus.
Ich habe die Wohnung gleich gekündigt und bin noch nicht eingezogen.
Ich fragte nach ob man nich ein Mietaufhebungsvertrag machen kann, der Vermieter sagte nein. Von den Mängeln habe ich noch nix gesagt. Kann ich eine Mietminderung fordern? Da ich nicht eingezogen bin und keine weiteren kosten verursache...wollte wenn denn nur noch die Kaltmiete zahlen, 3 monate noch...

Mfg Mario

Sange 06.07.2012 18:44

AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln
 
Ohne Meldung der Mängel an den Vermieter keine Mietminderung möglich!

helo28 07.07.2012 13:51

AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln
 
Ich habe schon ein Brief an den Vermieter verfasst, am Montag geht er als einschreiben raus. Zumal ich nich mal in der Wohnung wohne brauch ich doch für die 3 Monate doch nich die komplette Miete bezahlen, ich verursache doch keine Kosten und den sandigen Stellplatz fürs Auto nutze ich auch nich aufm Hof, zumal da auch ständig ein anderes Auto steht...

Regenmacher 07.07.2012 14:35

AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln
 
An der Zahlung der kompletten Miete plus Nebenkosten für die 3 monatige Kündigungszeit geht kein Weg vorbei!

helo28 08.07.2012 13:16

AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln
 
was echt? ich verursache keine kosten weiter, weder warm wasser, noch strom oder ein stellplatz belegt. Ich fragte nach ob es an den fenstern zieht, wo ich die wohnung kurz ansah, vorm mietvertrag unterzeichnung. Die antwort war: es zieht nicht, ds is doch verschleierung vom vermieter. Es wurde von der vormieterin schon beanstandet.

Recht-Einfach 08.07.2012 14:21

AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln
 
Hallo, Sie sollten Miete aber auch nicht mit Nebenkosten verwechseln.

Sämtliche Posten wie Warmwasser, Strom, etc. sind in der Regel nicht Bestandteil der Kaltmiete, sondern der Betriebskosten und Nebenkosten, die separat zum Ende über eine Nebenkostenabrechnung (nach Verbrauch und anderen Schlüsseln) reguliert werden.
Hier könnte Sie also eine Erstattung erwarten, da ja drei Monate kein oder nur ein geringer Verbrauch stattfand!

Bzgl. der Mietminderung sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Der kann Ihnen in Ihrer Lage sicher auch weitere hilfreiche Tipps geben, die möglicherweise zu Einsparungen führen können, die wir Laien hier im Forum auf Anhieb vielleicht nicht beurteilen können.

Hier können Sie sich kostenlos ein Angebot für Ihren Sachverhalt einholen:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Viel Erfolg,


Mietrecht Einfach

helpen 23.08.2012 14:51

AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln
 
natürlich müssen die Mängel vorerst angemeldet werden, erst wenn diese nicht beseitigt werden, kann als nächster Schritt rechtlich vorgegangen werden.


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