Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Miete und Miethöhe (https://www.forum-recht-einfach.de/miete-und-miethoehe/)
-   -   Kein Wasser, da Vermieter nicht zahlt - Mietminderung möglich? (https://www.forum-recht-einfach.de/miete-und-miethoehe/kein-wasser-da-vermieter-nicht-zahlt-mietminderung-moeglich-175.html)

Wh8te 07.05.2009 08:23

Kein Wasser, da Vermieter nicht zahlt - Mietminderung möglich?
 
Guten Tag =)

Ich habe eben einen schönen Inkassobrief von den Wasserbetrieben hier in Berlin erhalten! Darin steht, dass uns (also allen Mietern) das Wasser am 17.6 abgestellt wird aufgrund offener Forderungen, da ja der Vermieter nicht zahlt :/

nun wollte ich mal die Rechtslage wissen...bzw. Mietminderung, sollte der Fall eintreten? Was kann ich tun? Darf man uns einfach das Wasser abdrehen? Das gehört doch zum Leben dazu...:confused:

Grüße

Recht-Einfach 07.05.2009 13:48

AW: Wasser wird gesperrt, da Vermieter nicht zahlt
 
Hallo Wh8te,

leider ist es so, dass ein Versorger die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom einstellen kann. Auch der Versorger weiß natürlich, dass Gas, Strom oder eben Wasser mittlerweile zur Lebensgrundlage gehören und nutzt dies eigentlich nur als letztes Mittel.

Da muss der Vermieter wohl eine etwas größere Forderung schon nicht beglichen haben, damit nun die Einstellung der Versorgung als Druckmittel herhalten muss.

Da die Wohnung dadurch nicht mehr als bewohnbar gilt, kann die Miete für die entsprechenden Tage um 100% gekürzt werden.

Mein Tipp: Sollte das Wasser tatsächlich abgestellt werden, setzt Euch direkt mit dem Wasserversorger zusammen, um ggf. direkt beliefert zu werden. Soweit ich weiß ist eine Regulierung in wenigen Stunden möglich.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung,


Mietrecht Einfach

Wh8te 07.05.2009 14:03

AW: Kein Wasser, da Vermieter nicht zahlt - Mietminderung möglich?
 
Also es handelt sich um 7000 euro! Und das mal so eben mit den anderen Mietparteien teilen, geht auch nicht, da wir hier nur max 10 Mietparteien sind und nicht jeder mal eben das Geld dafür hat! Oder geht es, die Miete anstatt an den Vermieter an die Stadtwerke zu zahlen?!

Aber was mir erstmal wichtig war, ist die Mietminderung! Damit kann man ja schonmal was anfangen! Wenn dem so wirklich sein sollte und das Wasser abgestellt wird, werden meine Frau und ich uns eine Neue Wohnung suchen müssen! Denn wenn sowas schon nicht gezahlt wird, dann ist es für mich höchste Zeit, da ja jeder Mieter dies mit seinen Betriebskosten eigentlich abgleichen sollte!

Gesetz dem Fall einer Mietminderung, welche Frisst muss ich einhalten, wenn ich es schriftlich ankündige?

Recht-Einfach 07.05.2009 17:23

AW: Kein Wasser, da Vermieter nicht zahlt - Mietminderung möglich?
 
Hallo Wh8te,

das mit den Schulden gegenüber dem Wasserversorger hast du vermutlich falsch verstanden. Keiner der Mieter hat für die Rückstände des Vermieters aufzukommen.

Du gehst einfach zum Versorger und sagst, dass du gerne einen Untervertrag schliessen würdest. Dann zahlst du deinen eigenen Wasserverbrauch! Die Schulden des Vermieters sind dabei nicht von Belang. Für diese kann nur er haftbar gemacht werden.

Bei der Mietminderung sind keine Fristen zu beachten. Sollte das Wasser für einen Tag nicht gehen, dann wird bei der nächsten Miete einfach der Anteil für diesen Tag abgezogen.

Ich hoffe jetzt kam noch ein wenig Licht ins dunkel.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Wh8te 07.05.2009 19:09

AW: Kein Wasser, da Vermieter nicht zahlt - Mietminderung möglich?
 
Ah..ein licht geht auf *g* Musste mich sonst nicht mit sowas auseinandersetzen...ein Glück!

Nun habe ich aber dennoch ein Paar Fragen:D

Die Mietminderung muss ich doch schriftlich ankündigen, soweit ich weiß oder?

Gesetz dem Fall, ich schliesse meinen eignen Untervertrag mit den Stadtwerken, ist keine Mietminderung mehr nötig? Ich mein ich zahl ja dann einerseits meinen eignen Wasserverbrauch UND noch dazu die Betriebskosten, in welchen ja auch Wasser enthalten ist! Wie rechnet sich das denn dann?

Ach gottchen, lass es nicht soweit kommen...keine lust mich rumzuärgern:rolleyes:

Grüßle

Recht-Einfach 08.05.2009 17:28

AW: Kein Wasser, da Vermieter nicht zahlt - Mietminderung möglich?
 
Eine Mietminderung muss nicht schriftlich angekündigt werden. Dennoch empfiehlt es sich, wenn man einen gewissen Betrag der Miete abzieht, diesen schriftlich gegenüber dem Vermieter zu begründen.

Wenn es zu einer direkten Belieferung mit Wasser durch die Stadtwerke kommt, dann ist in diesem Sinne auch keine Mietminderung möglich, da es ja zu keinem Ausfall der Bewohnbarkeit der Wohnung kam.

Der eigene Betrag für Wasser sollte dann natürlich von den Nebenkosten zur Miete abgezogen werden. Auch hier empfiehlt es sich, den Vermieter schriftlich über den Abzug zu informieren.

So ist die Wasserversorgung garantiert und die Höhe der Miete und Nebenkosten bleiben gleich.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:59 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1