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lrmrrs 05.11.2014 20:56

Mietminderung durch Wärmeverlust?
 
Hallo,
bei mir ergibt sich derzeit folgende Problematik:
Ich muss in meinem Wohnzimmer mind. 7 Stunden voll Heizen, um auf eine Raumtemperatur von 21°C zu kommen, im Badezimmer errreiche ich nie mehr wie 20 Grad. Die Wärme verschwindet allerdings so schnell wieder dass ich innerhalb von 3 Stunden die Temperatur um 3-4 Grad abkühlt, je nach Außentemperatur. Sprich wenn ich nicht den ganzen Tag heize ist es kühl/kalt. Das Haus, in dem sich die Whg befindet ist sehr schlecht isoliert.
Ich habe dieses Jahr 700 € nachzahlen müssen vom Vorjahr und wenn ich so weiter heizen muss, wie bisher wird es sicher noch mehr..
Meine Frage nun, ist eine Mietminderung zulässig weil ich so viel heizen muss, weil schlecht isoliert (altes Haus, nur Teppich auf Betonboden [vom Vermieter verlegt], Wohnung über Keller) ist?

Regenmacher 06.11.2014 08:38

AW: Mietminderung durch Wärmeverlust?
 
Zitat:

Meine Frage nun, ist eine Mietminderung zulässig weil ich so viel heizen muss,
Mit Sicherheit nicht, denn eine Mietminderung lässt sich nur bei einer Verschlechterung der Mietsache begründen. Hier hat der Mangel schon beim Einzug bestanden, also keine Minderung.

lrmrrs 06.11.2014 11:25

AW: Mietminderung durch Wärmeverlust?
 
Vielen Dank für die Antwort.
Ich wohne seit 2,5 Jahren in dieser Wohnung. In ersten Jahr erhielt ich eine Rückzahlung von über 450 € (April bis Dezember; langer kalter Winter) im zweiten Jahr musste ich in etwa gleichen Betrag nachzahlen (milder Kurzer Winter), was mich schon stutzig machte und dieses Jahr habe ich über 700 nachzahlen (sehr langer kalter Winter) müssen. Durch ddie erste Rückzahlung war mir nicht bewusst wie schlecht hier alles gedämmt ist und welche hohen Kosten auf mich zukommen.Bei meinem jetzigen Verbrauch, kann ich dann über 1000 € nachzahlen... :mad: Das ist wirklich alles rechtens?:eek: Ich habe ein neun Monate altes Kind zu Hause und muss heizen.

Regenmacher 06.11.2014 11:47

AW: Mietminderung durch Wärmeverlust?
 
Zitat:

Das ist wirklich alles rechtens?
Ja! Vertragsgemäß (rechtens) ist der Zustand laut Mietvertrag bei Einzug. Was mich aber genau wie Sie wundert ist der geschilderte Verbrauch für das erste Jahr. Aber da denke ich, dass Sie hier Äpfel mit Bananen vergleichen, denn das erste Jahr war ja nur ein Rumpfjahr mit 9 Monaten.

Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen (und dazu rate ich dringends) sollten Sie die Abrechnungen prüfen lassen. Legen Sie den Mietvertrag mit den Betriebskostenabrechnungen z.B. dem örtlichen Mieterverein oder einer Verbraucherzentrale ( https://www.verbraucherzentrale-ener...suche_plz.html ) zur Prüfung vor. Das dort investierte Geld kann sich durchaus lohnen.

Zitat:

Bei meinem jetzigen Verbrauch, kann ich dann über 1000 € nachzahlen...
Hier ist es ratsam, die monatlichen Vorauszahlungen zu erhöhen, damit die Nachzahlung im Rahmen bleibt. Mich wundert, dass dies der Vermieter noch nicht in die Wege geleitet hat.

lrmrrs 06.11.2014 12:05

AW: Mietminderung durch Wärmeverlust?
 
Herzlichen Dank für die Auskunft.
Das ist ja ganz toll, dass so etwas geht..:(
Wäre auch mein nächster Schritt gewesen, werde heute noch in die Spur gehen. Im übrigen ist mir sehr wohl bewusst, dass es sich im ersten Jahr nur um neun Monate handelt. Nur mal in etwa hochgerechnet, hätte ich aber auf plus minus null rauskommen müssen... Des weiteren finde ich eine solche Abmessung über diese Verdampfer sowieso mehr als fragwürdig und schlimm dass dies überhaupt nocu zulässig ist.
Ich zahle schon 25 € mehr und jetzt hatten wir eine Aufstockung um 13€ wegen einer Neuinstallation einer Heizanlage...
Eine weitere Erhöhung für die Nebenkosten kann ich mir ehrlich gesagt nicht leisten. Ich bekomme Aufstockendes Hartz4 und die netten Damen und Herren meinen eh schon ich heizr mit offenen Türen und Fenstern.


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