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bambel 23.09.2009 16:18

Mieterhöhung Rechtens?
 
Hallo,
bin neu hier und benötige dringend Rat.

Ich bin in meiner Wohnung neu eingezogen am.1.2.09.Die Mieterhöhung kam schriftlich am 1.9.09.Die Begründung ist der aktuelle Mietspiegel an dem der Mietpreis angeglichen wird.Mietspiegel liegt bei.

Meine frage ist jetzt: Gilt nicht eine Jahressperrfrist?Demnach kann eine Mieterhöhung erst am 1.2.2010 erstellt werden die dann wiederum ab dem 1.5.2010 erst bezahlt werden muss.Ist das so richtig?Und wenn ja sollte ich den Vermieter darauf aufmerksam machen?

danke

Regenmacher 24.09.2009 10:55

AW: Mieterhöhung rechtens?
 
Sie haben richtig erkannt, dass dieses Mieterhöhungsverlangen zu früh erfolgte. Demnach ist Ihre Rechnung, die Sie aufgestellt haben, richtig.

Hier noch ein Link, der Ihre Ansicht unterstreicht:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/...perrfrist.html

Recht-Einfach 24.09.2009 13:53

AW: Mieterhöhung Rechtens?
 
Auch hier möchte ich zusätzlich auf einen Beitrag aus unserer Plattform hinweisen zum Thema Jahressperrfrist: Jahressperrfrist

Und ein Danke an meinen Vorredner!



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

bambel 24.09.2009 17:08

AW: Mieterhöhung Rechtens?
 
Danke für Ihre Antworten.Werde dennoch zusätzlich zum Mieterschutzbund beitreten um zukünftige Schockmomente;) schneller und fachlich zu klären.

MFG

zwergenconny 16.11.2009 12:17

AW: Mieterhöhung Rechtens?
 
Zitat:

Zitat von bambel (Beitrag 895)
Danke für Ihre Antworten.Werde dennoch zusätzlich zum Mieterschutzbund beitreten um zukünftige Schockmomente;) schneller und fachlich zu klären.

MFG

ja das mach mal. ich habe mit dem mieterverein nur gute erfahrungen gemacht aber jetzt bin ich selber vermieter und die erfahrungen mit mietern sind nicht so toll.

kann man einen mieter fristlos kündigen, der seinen stellplatz seit 3,5 jahren nicht bezahlt hat. ich habe das hasu erst im sept. ersteigert und merkte es jetzt, als ich allen mietern schrieb, zwecks stellplatz miiete. wer will oder nicht?
das sind mehr als 2 monatsmieten.

wie formuliere ich eine mieterhöhung? er wohnt schon seit 3 jahren im haus, genau wie ein anderer mit 7 jahren und ees erfolgte nie eine erhöhung. die neuen mieter zahlen alle 17 cent mehr pro qm. kann ich den beiden aufgrund dessen erhöhen? somit sind alle mieten gleich. und die anderen mieter brachte die zwangsverwaltung ins haus und das sind die durchschnittsmieten.

wie formuliere ichh eine solche erhöhung? wo bekomme ich kostenlos solche anträge? was ist, wenn die mieter nicht zusagen?

vielen dank. zwergenconny

Regenmacher 16.11.2009 14:08

AW: Mieterhöhung rechtens?
 
Sie können den Stellplatz kündigen, weil dafür keine Miete bezahlt wird, aber nicht die Wohnung.

Alle Antworten zur Mieterhöhung und weiteren Fragen finden Sie auf dieser Website: www.mietrechtslexikon.de

zwergenconny 16.11.2009 21:32

AW: Mieterhöhung Rechtens?
 
Hallo,
vielen dank für die antwort.

Habe gerade erfahren, dass der Mieter den Mietvertrag schon 07 gekündigt hat und seitdem unentgeltlich dort parkt.
nun da kann ich nichts mehr tun aber wie schaut es aus, wenn er weiterhin dort parkt und nicht zahlt?
abschleppen kostet nur für mich. sperrpfosten zu teuer . brigen schilder was? es hängt ein schild schon an der Hauswand,
Privatgrund, parken verboten- aber das interessiert niemand.
was für möglichkeiten habe ich? muß man sich als vermieter alles gefallen lassen?
vielen dank
zwergenconny

Recht-Einfach 17.11.2009 16:24

AW: Mieterhöhung Rechtens?
 
Hallo zwergenconny,

ein Gespräch mit dem Mieter könnte helfen. Rein theoretisch sehe ich das Recht zum Abschleppen gegeben, da der Parkplatz vom Mieter nicht genutzt werden darf.

Ich denke auch, dass diese Kosten an den Mieter weiterzuberechnen wären. Dennoch würde ich raten hier zu versuchen einen Fachmann zu kontaktieren.

Und ggf. erst einmal eine "Drohung" aussprechen, dass wenn der Mieter es nicht unterlässt den Parkplatz widerrechtlich zu nutzen, dass dann ein Abschleppen auf seine Kosten erfolgt.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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