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shoba48 26.10.2010 18:26

Mahnung trotz erfolgter Zahlung
 
Ich habe eine mahnung vom amtsgericht erahlten diese aber aufgrund eines urlaubs erst eine woche vor ablauf der frist einsehen können. Mein vermieter verlangt 2 monatsmieten obwohl ich diese bereits bezahlt habe. Das prolem: ich kann nur eine davon nachweisen. Die frist läuft jetzt am freitag aus und persönlichen kontakt zum vermieter bekomme ich keinen.
soll ich widerspruch einlegen oder teilwiderspruch weil ich nur einen monat nachweisen kann? oder kommt es mich am ende billiger einfach beides zu bezahlen?

Regenmacher 26.10.2010 20:15

AW: Mahnung trotz erfolgter Zahlung
 
Um jeglichen Ärger aus dem Weg zu gehen sollten Sie die 2 Mieten bezahlen. Vielleicht fällt Ihnen ja wieder ein, wo der Beleg für die eine Mietzahlung abgeblieben ist.

Recht-Einfach 27.10.2010 13:20

AW: Mahnung trotz erfolgter Zahlung
 
Hallo,

ggf. können Sie den Nachweis über die geleistete Zahlung auch beim Amtsgericht vorlegen, zumindest für eine Miete und die Differenz begleichen. Dies würde ich jedoch nur in Rücksprache mit dem Amtsgericht machen und die Resultate schriftlich fixieren.

Bitte sein Sie sich auch darüber bewusst, dass möglicherweise ein Irrtum Ihrerseits vorliegen kann. Möglicherweise wurde eine Miete mal in der Vergangenheit vergessen, die Sie als gezahlt betrachten.
Oder die letzte Zahlung wurde auf eine andere versäumte Miete angerechnet - das ist alles möglich!

Im Zweifelsfall also so wie mein Vorredner sagt: alles begleichen!


Mietrecht Einfach

gerli 09.11.2010 13:56

AW: Mahnung trotz erfolgter Zahlung
 
Mich würde mal interessieren was in diesem Fall jetzt rauegekommen ist. Vielleicht können sie uns ja noch kurz schildern was sie jetzt gemacht haben. Ich würde auch mal den Beleg für die eine Miete beim Amtsgericht vorlegen. Vielleicht handelt es sich wirklich um einen Irrtum und sie schulden nur eine Miete. Naja wie gesagt mich würde das Resultat des ganzen schon noch interessieren.


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