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-   -   Mieterhöhung nach Wechsel der Gastherme? (https://www.forum-recht-einfach.de/miete-und-miethoehe/mieterhoehung-nach-wechsel-der-gastherme-861.html)

Mieter 03.01.2011 20:15

Mieterhöhung nach Wechsel der Gastherme?
 
Hallo,
habe schon einige Seiten im www durch, jedoch keine präzise Antwort bekommen!

Meine Frage ist:
Kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn die Gastherme (nach 22 jahren Gerbrauch) gewechselt werden muss?
In den letzten 10 Monaten war das Gerät des öfteren defekt, nun hat sich der Vermieter dafür ausgesprochen, die Therme zu wechseln!
Betroffen ist hier ein 4-Familien-Haus!
Jede Wohneinheit hat eine eigene Therme!

Fällt diese Aktion noch unter Reperatur oder ist es eine Modernisierung?
Ist es dem Vermieter überlassen, welche Therme eingebaut wird, oder kann ich als Mieter mitbestimmen?

Wenn die Miete erhöht wird, um welchen Betrag kann der Vermieter dies tun?


Danke für die Antworten

MfG

Mieter

Regenmacher 04.01.2011 16:40

AW: Mieterhöhung nach Wechsel der Gastherme?
 
Zitat:

Zitat von Mieter (Beitrag 2632)
Hallo,
habe schon einige Seiten im www durch, jedoch keine präzise Antwort bekommen!

Meine Frage ist:
Kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn die Gastherme (nach 22 jahren Gerbrauch) gewechselt werden muss?

Meiner Meinung nach nicht, außer er kann darlegen, dass durch die neue Therme weniger Energie (Gas) verbraucht wird.

In den letzten 10 Monaten war das Gerät des öfteren defekt, nun hat sich der Vermieter dafür ausgesprochen, die Therme zu wechseln!
Betroffen ist hier ein 4-Familien-Haus!
Jede Wohneinheit hat eine eigene Therme!

Fällt diese Aktion noch unter Reperatur oder ist es eine Modernisierung?

Hier dürfte beides zutreffen, als müsste eine Abgrenzung erfolgen

Ist es dem Vermieter überlassen, welche Therme eingebaut wird, oder kann ich als Mieter mitbestimmen?

Der Eigentümer (Vermieter) des Hauses bestimmt welche Therme eingebaut wird. Dafür sind Sie dann völlig frei in der Entscheidung welche Gardinen vor die Fenster kommen.

Wenn die Miete erhöht wird, um welchen Betrag kann der Vermieter dies tun?

Da ich keine Kristallkugel besitze, muss ich die Antwort schuldig bleiben.


Danke für die Antworten

MfG

Mieter

Genauere Auskünfte bekommen Sie beim örtlichen Mieterverein oder bei einem Anwalt für Mietrecht.

Bis dahin sollten Sie schon mal in diesem Lexikon stöbern. Da gibt es einige Antworten auf Ihre Fragen: www.mietrechtslexikon.de

Recht-Einfach 05.01.2011 10:15

AW: Mieterhöhung nach Wechsel der Gastherme?
 
Hallo,

eine Modernisierungsmaßnahme kann man in Ihrem Fall scheinbar ausschließen. Nicht, dass es im Kern eine solche Maßnahme sein könnte, aber der Vermieter hat diese dann nicht richtig umgesetzt, da für eine Modernisierung und die daraus resultierende Mieterhöhung strenge Vorschriften existieren.
Siehe:
-Die Modernisierung im Mietrech
-Die Mieterhöhung nach der Modernisierung

Ich würde daher mehr von einer Reparatur ausgehen. Trotzdem hat der Vermieter ja das Recht die Miete zu erhöhen. Ob auf die ortsübliche Vergleichsmiete, etc. ...
Mehr Informationen finden Sie hier:
Die Miete im Mietrecht

Sie sollten auch sehen (wie mein Vorredner schon erwähnte), dass mit einer neuen Therme vermutlich auch eine Einsparung an Energiekosten einhergeht - das erfahren Sie aber vermutlich erst bei der nächsten Nebenkostenabrechnung.


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