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blubberbob 06.01.2011 13:24

Mieterhöhung wegen Modernisierung
 
Hallo,

mein Vermieter hat mir meine derzeitige Miete um insgesamt 31% erhöht.
20% darf er laut Kappungsgrenze sowieso erhöhen der Rest ist mit Modernisierungsarbeiten begründet.

Die Modernisierungsarbeiten die er angibt liegen aber schon mehrere Jahre zurück.

Im Internet finde ich immer nur die Aussagen das Mieterhöhungen vor den Modernisierungsarbeiten angekündigt werden müssen, ansonsten verlängert sich die Frist mit der die Erhöhung geltend wird um 6 Monate.

Es steht aber nirgendwo eine Frist wie lange nach fertigstellung der Modernisierung er eine erhöhung wegen Modernisierung geltend machen kann.
Kann mir da jemand eine Auskunft geben

Recht-Einfach 06.01.2011 13:51

AW: Mieterhöhung wegen Modernisierung
 
Hallo,

zur Mieterhöhung nach der Modernisierung gelten relativ starr vorgegebene Ablaufprozedere. Auf was genau der Vermieter zu achten hat, um de Miete nach einer Modernisierung erhöhen zu dürfen, können Sie hier nachlesen:

-Modernisierung im Mietrecht
-Die Mieterhöhung nach der Modernisierung

Hier finden Sie außerdem eine Checkliste zur Überprüfung der Mieterhöhung nach Modernisierung:
Vordruck und Checkliste: Mieterhöhung nach Modernisierung

Das Probem in ihrem Fall ist also: Wurde die Modernisierungsmaßnahme damals korrekt eingeleitet und angekündigt? Wenn nein, dann sehe ich die Forderung nicht als rechtens an!

Sollte die Maßnahme damals odnungsgemäß angekündigt worden sein, kann ich Ihnen leider nichts zu einer Art der "Verjährung" in diesem Bereich sagen, würde aber generell das Aufsuchen eines Mietervereins oder eines Fachanwaltes für Mietrecht empfehlen, da es bei Ihnen vor allem auf lange Sicht betrachtet um einen nicht allzu geringen Geldbetrag geht.

Ich hoffe ich konnte helfen oder zumindest Denkantösse liefern,


Mietrecht Einfach

Regenmacher 06.01.2011 13:57

AW: Mieterhöhung wegen Modernisierung
 
Wurden die Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Miete führen angekündigt? Nicht jede Modernisierung kann der Vermieter mit 11% der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

In Ihrem Fall hat der VM die Pflicht, die Kosten einer Maßnahme (Wärmedämmung, neue Fenster, sparsamere Heizung) genau zu belegen, bevor er daran denken kann eine Mieterhöhung vorzunehmen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...rnisierung.htm


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