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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Beheizbarkeit des Wohnraums, Vermietersache?
Haben im Frühling altes Haus (3 Zimmer Küche) ohne Öfen vom Vermieter angemietet. Haben vom Vormieter 2 Öfen überlassen bekommen. Wie sich jetzt rausstellte beide kaputt. Auf Nachfrage beim Vermieter antwortete er Wohnung wurde "wie besehen" angemietet, also ohne Öfen, somit sei es nicht seine Sache. Haben zwei Kleinkinder eineinnhalb Jahre und 3 Monate, keine Heizmöglichkeit und absolut kein Geld um selber Öfen zu kaufen. Sitzen im Kalten.Was können wir tun. Eventuell fristlos Kündigen, Miete einbehalten und selber Öfen kaufen???
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#2
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AW: Beheizbarkeit des Wohnraums, Vermietersache?
Hallo Karin,
hierzu möchte ich dir einmal den folgenden Artikel aus unserem Mietrecht Portal ans Herz legen. Und zwar zum Thema Heizpflicht: Heizpflicht Diesem Informationstext kannst du entnehmen, dass der Vermieter für die Beheizbarkeit der Räume verantwortlich ist und Mietkürzungen bis zu 100% bei Nichterfüllung der Heizpflicht gerechtfertigt sind. Darüberhinaus sehe ich auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Ihr solltet den Vermieter noch einmalig schriftlich bitten, eine ordnungsgemäße Heizmöglichkeit zu installieren. Dies unter Auflage einer Frist. Lässt er diese verstreichen, sehe ich eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt, da die Wohneng nach Mietrecht als nicht bewohnbar gilt. Ich hoffe das hilft Euch weiter und ich stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung, Mietrecht Einfach
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