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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Vermieter ändert Eintrag im Grundbuch
Unser Vermieter meint es jetzt ernst. Er hat den Eintrag im Grundbuch geändert und nun haben wir keinen Garten mehr.
Ist das rechtens? Muss man dafür nicht irgendwie was schriftlich unterschreiben oder so? Ich meine im Mietvertrag steht, dass der Garten uns zur alleinigen Nutzung bis auf eine kleine Ausnahme zur Verfügung steht (Der Vermieter hat sich im Vertrag das recht einbehalten im hinteren Gartenbereich mit seinem Traktor durchzufahren) Nun sollen wir in teilen den Zaun entfernen weil er in Teilen auf deren Grundstück sei...Ich flipp noch aus! Am liebsten würde ich sofort ausziehen aber das geht nicht. Welcher Vermieter nimmt eine 5-Köpfige familie mit zwei Hunden dessen Vater und Ehemann Hartz4 Bezeiher ist? Ich bin nur noch am verzweifeln. Kann mir irgendjemand sagen ob das rechtens ist und ob die Leute die das Grundbuch verwalten nicht da irgendwie hätten einschreiten sollen? grüße Deftone Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Deftone (18.10.2010 um 12:07 Uhr) |
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#2
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AW: Vermieter ändert Eintrag im Grundbuch
Hallo,
ich vermute, dass Ihr Fall möglicherweise ein wenig zu speziell ist für ein Forum, dass vom Meinungsaustausch lebt. Ich empfehle Ihnen deshalb einen örtlichen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren. Eine Liste von Mietervereinen finden Sie hier: Mieterverein in Deutschland Hier finden Sie unser Anwaltsverzeichnis: Fachanwalt für Mietrecht finden Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Vermieter ändert Eintrag im Grundbuch
Hallo
Wir sind im Mieterin. Der Berater meinte, der Vermieter kann ohne irgendwelche Sanktionen befürchten zu müssen, den Garten verkleinern, wenn er dies im Grundbuch eintragen lässt. Das soll wohl angeblich so gehen, weil im Mietvertrag steht, dass das gesamte Grundstück mit einer bestimmten Flur Bezeichnung Gegenstand der Miete ist. Wenn sich dieses Flurstück im Grundbuch ändert, würde das nicht dem Mietvertrag zuwiderlaufen. Ich finde das eine krasse Frechheit und ein klares gesetzliches Schlupfloch. Es kann nicht sein, dass uns für eine Mietsumme ein Haus mit Garten vermietet wird, welcher dann einfach abgeschnitten wird. Ich bin da sehr entsetzt vom Gesetzgeber und fühle mich menschlich und moralisch im Recht. |
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