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Vermieter ändert Eintrag im Grundbuch

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 18.10.2010, 11:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2010
Beiträge: 20
Standard Vermieter ändert Eintrag im Grundbuch

Unser Vermieter meint es jetzt ernst. Er hat den Eintrag im Grundbuch geändert und nun haben wir keinen Garten mehr.

Ist das rechtens? Muss man dafür nicht irgendwie was schriftlich unterschreiben oder so? Ich meine im Mietvertrag steht, dass der Garten uns zur alleinigen Nutzung bis auf eine kleine Ausnahme zur Verfügung steht (Der Vermieter hat sich im Vertrag das recht einbehalten im hinteren Gartenbereich mit seinem Traktor durchzufahren)

Nun sollen wir in teilen den Zaun entfernen weil er in Teilen auf deren Grundstück sei...Ich flipp noch aus!

Am liebsten würde ich sofort ausziehen aber das geht nicht. Welcher Vermieter nimmt eine 5-Köpfige familie mit zwei Hunden dessen Vater und Ehemann Hartz4 Bezeiher ist?

Ich bin nur noch am verzweifeln. Kann mir irgendjemand sagen ob das rechtens ist und ob die Leute die das Grundbuch verwalten nicht da irgendwie hätten einschreiten sollen?

grüße
Deftone



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Geändert von Deftone (18.10.2010 um 12:07 Uhr)
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  #2  
Alt 22.10.2010, 13:17
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermieter ändert Eintrag im Grundbuch

Hallo,

ich vermute, dass Ihr Fall möglicherweise ein wenig zu speziell ist für ein Forum, dass vom Meinungsaustausch lebt. Ich empfehle Ihnen deshalb einen örtlichen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren.

Eine Liste von Mietervereinen finden Sie hier: Mieterverein in Deutschland
Hier finden Sie unser Anwaltsverzeichnis: Fachanwalt für Mietrecht finden


Freundliche Grüße,

Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 06.11.2010, 01:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2010
Beiträge: 20
Standard AW: Vermieter ändert Eintrag im Grundbuch

Hallo

Wir sind im Mieterin. Der Berater meinte, der Vermieter kann ohne irgendwelche Sanktionen befürchten zu müssen, den Garten verkleinern, wenn er dies im Grundbuch eintragen lässt. Das soll wohl angeblich so gehen, weil im Mietvertrag steht, dass das gesamte Grundstück mit einer bestimmten Flur Bezeichnung Gegenstand der Miete ist. Wenn sich dieses Flurstück im Grundbuch ändert, würde das nicht dem Mietvertrag zuwiderlaufen.

Ich finde das eine krasse Frechheit und ein klares gesetzliches Schlupfloch. Es kann nicht sein, dass uns für eine Mietsumme ein Haus mit Garten vermietet wird, welcher dann einfach abgeschnitten wird.

Ich bin da sehr entsetzt vom Gesetzgeber und fühle mich menschlich und moralisch im Recht.
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