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DjevojkaToni 12.04.2011 07:02

Unstimmigkeiten mit Übergabetermin - Wer hat Recht
 
Hallo,
ich habe da eine Frage, weil mir eine Sache komisch vor kommt.

Ich habe fristgerecht zum 01.05.2011 gekündigt und auch ursprünglich meiner Mieterin gesagt, dass wir die Übergabe so zw. den 20.-25.04. machen können. Einen endgültigen Termin würde sie Mitte April erfahren.
Allerdings haben sich paar Dinge geändert und kann die Übergabe definitiv den 29.04. bestätigen. Habe auch angeboten, Sie kann vorher auch reinkommen und sich anschauen, was noch zu verbessern ist bis zum 29.04.
Allerdings sei ihr dieser Termin "zu spät" und reagiert da ziemlich pampig.
Ich hab versucht freundlich mit ihr zu reden und ich hab sie auch darauf hingewiesen, dass ich die Miete für April komplett bezahlt habe und mir bis Ende des Monats die Wohnung auch zusteht.

Dennoch reagiert sie nicht erfreut und pochte darauf, ich hätte ihr schon gesagt, es ging vorher, weil es müssten ja noch Reparaturen gemacht werden.

Es gibt Dinge, die ich verschuldet habe, aber die nicht gravierend sind u.a. Kratzer am Parket ( die man mit bienenwachs auch versiegeln kann), im Bad die Kloschüssel müsste fixiert werden (ich hatte vor ner Weile ne Verstopfung gehabt und der Sanitär hätte es nicht gescheit gemacht lt. ihrer Aussage. Die Schüssel hängt nur die Verklebung oder wie das heißt sieht unschön aus). Zusätzlich klagt sie, die Küche und Bad seien angeblich nicht in einem hyg. Zustand, was garnicht stimmt und spätestens bei der Übergabe wäre sowieso alles pikobello.

Meine Frage, kann Sie mich einfach eher "rauswerfen", obwohl ich fristgerecht gekündigt und die volle Miete für April bezahlt habe?

Zur Info, es ist sie ist eine private Vermieterin.

Regenmacher 12.04.2011 08:51

AW: Unstimmigkeiten mit Übergabetermin - Wer hat Recht
 
Wenn Sie bis zum 30.04. Miete bezahlt haben, dann können Sie auch an diesem Tag die Wohnung zurück geben. Die Rückgabe sollte aber ohne Beanstandungen des Vermieters über die Bühne gehen. Notwendige Reparaturen, die Sie zu verantworten haben, sollten erledigt sein.

Schönheitsreparaturen/Renovierungen, die per Mietvertrag wirksam vereinbart wurden, müssen auch erledigt sein. Da es gerade beim Thema Schönheitsreparaturen sehr viele Unsicherheiten gibt, sollten Sie diese Klausel von einem Experten prüfen lassen.

P.S. Für Kratzer auf dem Parkett haften Sie nur, wenn eine über das normale Maß hinaus bestehende Abnutzung besteht (Kratzer durch das Verschieben schwerer Möbel, Eindrücke vom Klavier/Flügel, Spuren von Stuhlrollen)

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...p1/parkett.htm

DjevojkaToni 12.04.2011 16:34

AW: Unstimmigkeiten mit Übergabetermin - Wer hat Recht
 
Super vielen Dank für die Antwort. Dies hilft mir sehr weiter.

Das Reparaturen und sonstiges, die ich verschuldet habe, werde ich beseitigen. Das ist klar und nur fair gegenüber meinen Vermieter und neuen Mieter. Nur Sie meinte, sie wolle das erledigen und ich müsste vorher raus haben.


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