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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Vermieter unbekannt verzogen
Hallo zusammen,
ich wohne seit 11 Jahren in einer Wohnung privat zur Miete. Meine Vermieterin ist schon sehr alt und wohnt in einer anderen Stadt. Mein Problem ist, dass ich sie nicht mehr erreichen kann, weder telefonisch noch per Post. Ich vermute sie ist unbekannt verzogen. Was kann ich denn jetzt tun? Was ist wenn ich sie wegen einem Schaden oder einer Kündigung erreichen muß? Vielen Dank für eure Antworten! LG Maja |
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#2
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AW: Vermieter unbekannt verzogen
Schwierige Frage:
Wie lange ist die Vermieterin denn schon unbekannt verzogen? Kommt die Miete zurück, weil das Konto geschlossen wurde? Kommen die Briefe zurück oder erhalten Sie nur keine Antwort? Die Vermieterin sollte eigentlich selbstständig auf die Idee kommen einen Umzug mitzuteilen. Spätestens wenn Sie eine Miete einbehalten wird sicher Ihr Telefon klingeln. Dieses Verfahren ist natürlich nicht ratsam, da Mietrückstand auch ein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann. Wenn das Zeitfenster noch nicht allzu groß ist, empfehle ich Ihnen noch ein wenig zu warten, solange keine Mängel vorliegen. Vielleicht kann auch ein Bürgerbüro in der alten Stadt der Vermieterin Auskunft erteilen? Vielleicht hat noch jemand eine bessere Idee. Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Vermieter unbekannt verzogen
Danke für die Antwort.
Zuletzt habe ich im Herbst mit ihr telefoniert. Also Post kommt zurück, wegen unbekannt verzogen. Laut Einwohnermeldeamt wohnt sie dort aber noch. Der Telefonanschluss funktioniert noch, sie geht aber nicht ran. Es kann sein, dass sie mal eben wieder für längere Zeit ins Ausland ist. Ich weiß auch, dass sie so manches nicht mehr unbedingt auf die Reihe bekommt, deshalb bringt der Tip mit der Miete wahrscheinlich auch nichts. Ich habe damals die Wohnung bekommen, weil ich ihr gesagt habe, dass der Vormieter weg ist. Das wußte sie nicht und dass der schon 3 Monate nicht bezahlt hatte, hatte sie auch nicht gemerkt. Die Situation wird für mich spätestens im Herbst doof, weil ich zum Jahresende umziehen möchte... Maja Geändert von Maja (19.05.2011 um 14:30 Uhr) |
#4
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AW: Vermieter unbekannt verzogen
Eine sehr alte Vermieterin könnte im Krankenhaus liegen, oder bereits gestorben sein. Wenn dem Einwohnermeldeamt keine Meldund über den Tod vorliegt, dürfte wohl das Krankenhaus eher zutreffend sein.
Wenn Sie im Herbst ausziehen wollen, ist das doch kein Problem. Sie kündigen fristgerecht per Einwurfeinschreiben und sind damit auf der sicheren Seite. Dann hinterlassen Sie die Wohnung, wie es im Mietvertrag vereinbart ist und senden die Schlüssel auch per Einschreiben an die Vermieterin. |
#5
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AW: Vermieter unbekannt verzogen
Hallo,
also ich bin dann heute mal 60 km zu ihrer Adresse gefahren. Das Haus steht zum Verkauf. Und die gute Dame ist wohl schon vor 6 Monaten laut Nachbarn nach Spanien ausgewandert... Super! Und nun? Also die Methode mit dem Einwurfeinschreiben geht dann wohl nicht mehr... Da das Haus nicht ihr eigenes war, hat auch der Makler keine Adresse. |
#6
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AW: Vermieter unbekannt verzogen
Dann ändert sich für Sie nichts. Einwurfeinschreiben und gut ist. Sie müssen keinen Detektiv beauftragen, um die neue Adresse heraus zu kriegen.
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#7
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AW: Vermieter unbekannt verzogen
Aha, ok. Danke für die Antwort. Das hört sich schon gut an.
Also ist es auch völlig egal, wenn Einwurfeinschreiben und später auch die Schlüssel wieder zu mir zurück kommen? Denn bis jetzt kam ja auch alle Post mit Vermerk unbekannt zurück. LG Maja |
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