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Genervter_Mieter 18.06.2011 18:29

In Falle durch Geruchsbelästigung
 
Hallo:
Ich bin neu hier und hoffe, der Beitrag ist hier richtig.

Ich wohne bei einem großen Vermieter, den alle aus der Presse und Internet, vor allem durch Beschwerden, kennen.
Ich leide unter schweren Geruchsbelästigung in der Wohnung, dies habe ich dem Vermieter nach dem Einzug gemeldet.
Der Vermieter beauftragte einen örtlichen Mitarbeiter für einen Termin vor Ort.
Der Mitarbeiter kam und hat keine Geruchsbelästigung festgestellt und ha dies auch so weiter gemeldet.

Die Geruchsbelästigung kommt von der Küchenschacht und ist abends und nachts schlimm, die Gerüche kommen so schubweise. Der Geruch kann man mit Geruch vom verbranntem Fett und schlecht gewordenem Essen vergleichen.

Es ist sehr schlimm! Ich weiß nicht, was man tun kann? Ich bin auch Arbeitslosengeld-2-Emfpänger und bin in einer Falle.
Die Kündigungsfrist ist drei Monate.
Jetzt wollte ich fragen:
Was kann man tun?
Wie kann man diese Geruchsbelästigung nachweisen?
Kann man die Kündigungsfrist verkürzen, damit ich mir eine andere Wohnung suche und schneller ausziehen kann?

Danke
Im Voraus

Sven

Regenmacher 18.06.2011 19:46

AW: In Falle durch Geruchsbelästigung
 
Zitat:

Zitat von Genervter_Mieter (Beitrag 3445)
Der Mitarbeiter kam und hat keine Geruchsbelästigung festgestellt und ha dies auch so weiter gemeldet.

Wenn in dem Moment nichts zu riechen war, kann er auch nichts anderes melden.

Die Geruchsbelästigung kommt von der Küchenschacht und ist abends und nachts schlimm, die Gerüche kommen so schubweise. Der Geruch kann man mit Geruch vom verbranntem Fett und schlecht gewordenem Essen vergleichen.

Ist denn ein Lokal im Haus, oder woher stammen die Gerüche?

Wie kann man diese Geruchsbelästigung nachweisen?

Durch zuverlässige Zeugen!

Kann man die Kündigungsfrist verkürzen, damit ich mir eine andere Wohnung suche und schneller ausziehen kann?

Kürzer als 3 Monate wird das wohl nichts werden.


Für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung müssen die Gründe schon schwerer sein:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm


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