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In Falle durch Geruchsbelästigung

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  #1  
Alt 18.06.2011, 18:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2011
Beiträge: 1
Standard In Falle durch Geruchsbelästigung

Hallo:
Ich bin neu hier und hoffe, der Beitrag ist hier richtig.

Ich wohne bei einem großen Vermieter, den alle aus der Presse und Internet, vor allem durch Beschwerden, kennen.
Ich leide unter schweren Geruchsbelästigung in der Wohnung, dies habe ich dem Vermieter nach dem Einzug gemeldet.
Der Vermieter beauftragte einen örtlichen Mitarbeiter für einen Termin vor Ort.
Der Mitarbeiter kam und hat keine Geruchsbelästigung festgestellt und ha dies auch so weiter gemeldet.

Die Geruchsbelästigung kommt von der Küchenschacht und ist abends und nachts schlimm, die Gerüche kommen so schubweise. Der Geruch kann man mit Geruch vom verbranntem Fett und schlecht gewordenem Essen vergleichen.

Es ist sehr schlimm! Ich weiß nicht, was man tun kann? Ich bin auch Arbeitslosengeld-2-Emfpänger und bin in einer Falle.
Die Kündigungsfrist ist drei Monate.
Jetzt wollte ich fragen:
Was kann man tun?
Wie kann man diese Geruchsbelästigung nachweisen?
Kann man die Kündigungsfrist verkürzen, damit ich mir eine andere Wohnung suche und schneller ausziehen kann?

Danke
Im Voraus

Sven



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  #2  
Alt 18.06.2011, 19:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: In Falle durch Geruchsbelästigung

Zitat:
Zitat von Genervter_Mieter Beitrag anzeigen
Der Mitarbeiter kam und hat keine Geruchsbelästigung festgestellt und ha dies auch so weiter gemeldet.

Wenn in dem Moment nichts zu riechen war, kann er auch nichts anderes melden.

Die Geruchsbelästigung kommt von der Küchenschacht und ist abends und nachts schlimm, die Gerüche kommen so schubweise. Der Geruch kann man mit Geruch vom verbranntem Fett und schlecht gewordenem Essen vergleichen.

Ist denn ein Lokal im Haus, oder woher stammen die Gerüche?

Wie kann man diese Geruchsbelästigung nachweisen?

Durch zuverlässige Zeugen!

Kann man die Kündigungsfrist verkürzen, damit ich mir eine andere Wohnung suche und schneller ausziehen kann?

Kürzer als 3 Monate wird das wohl nichts werden.

Für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung müssen die Gründe schon schwerer sein:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm
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