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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Nachrüstung Spülmaschine
Also, wir wohnen in einer Mietwohnung mit EBK. Leider hat diese keine Spülmaschine. Unser Vermieter ist bereit eine solche zu kaufen und hat auch schon ausgemessen. Jetzt sagt er allerdings für den Einbau müssen wir selbst aufkommen. Es müsste nämlich der 2-türige Spülschrank ausgesägt werden und ein Anschluss ist auch noch nicht da!!!
Nun meine eigentliche Frage. Darf der Vermieter das einfach so verlangen oder muß er für den Einbau aufkommen? Was wenn wir wieder ausziehen wollen, wer zahlt uns das dann?? Bisher hatten wir unsere eigene Küche mit Spülmaschine, von daher brauchten wir uns noch nicht mit sowas beschäftigen. Vielen Dank für Eure Hilfe!! Ivette |
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#2
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AW: Nachrüstung Spülmaschine
Da Ihr Vermieter keine Pflicht hat, Ihnen eine Spülmaschine zu spendieren, sollten Sie seine Großzügigkeit nicht überstrapazieren. Es ist in meinen Augen schon reichlich dreist, dem Vermieter vorzuschreiben, in welcher Form er das "Geschenk" zu liefern hat.
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Stichworte |
rückbaupflicht, spülmaschine |
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Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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