Keller als Aufbewahrungsort vom Vor-Vormieter
Hallo,
Ich beziehe zur Zeit eine Altbauwohnung, der Vormieter hatte einen 4 Jahresvertrag, den ich als Nachmieter übernommen habe. Laut dem Vormieter sind im Keller noch die Sachen eines anderen Mieters untergebracht. Diese sollen voraussichtlich entsorgt werden, was ich nicht glaube, den am 15.11.11 ist offizieller Einzug. Wir bezahlen auch schon 1/2 Miete. Können Sie mir mitteilen, ob der Vermieter die Sachen entsorgen muß und wenn nicht, kann ich eine Mietminderung beanspruchen? Da der Keller nicht nutzbar ist. Ferner möchte ich noch wissen, ob ich die Kaution zurückhalten kann, bis die Sache mit dem Keller geklärt ist. In voraus vielen Dank. |
AW: Keller als Aufbewahrungsort vom Vor-Vormieter
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Und wegen der Nichtnutzbarkeit des Kellers sollten Sie mal in diese Tabelle schauen. Aber vorher, ob der Keller mit im Mietvertrag aufgeführt ist. Mietminderungstabelle |
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