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tanne0905 22.05.2012 12:34

Renovierung der Wohnung bei Auszug
 
hallo,
und zwar ziehe ich zum 01.06 aus meiner alten wohnung aus,
muss auch noch 2 monatsmieten für die alte wohnung zahlen was das amt auch macht. nun mein problem : meine alte vermieterin will nu das ich auch hier noch alle tapeten abreisse und neue wieder dranmache und auch streiche, habe aber beim einzug renoviert und auch kleine schäden vom vormieter noch behoben und da ich hier in der alten wohnung schon ca 7 jahre gewohnt haben bin ich auch den revovierungsarbeiten nachgekommen. habe also alle räume gestrichen. nun soll ich trotzdem nochmal renovieren und zwar alle räume. und da ich hartz 4 beziehe zahlen die nun mal nur 1 renovierung zwar die von der neuen wohnung.
und von dem bisschen hartz 4 kann ich mir keine renovierung des ganzen hauses leisten. ferner will sie das kleine reperaturen vorgenommen werden so sachen wie neue toiletten versteh ich ja und auch die wohnungstür bzw den rahmen der durch durchzug gespalten war. aber nu will sie uns warscheinlich einen kostenvoranschlag machen und den sollen wir zahlen bevor wir nächste woche ausziehen und ferner will sie die neue adresse von uns . bin ich dazu überhaupt verpflichtet?

Recht-Einfach 22.05.2012 18:24

AW: Renovierung der Wohnung bei Auszug
 
Bitte prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Formulierungen, die den Zustand der Wohnung bei Auszug beschreiben!


Mietrecht Einfach

tanne0905 22.05.2012 21:14

AW: Renovierung der Wohnung bei Auszug
 
da steht besenrein mehr nicht

Recht-Einfach 23.05.2012 19:15

AW: Renovierung der Wohnung bei Auszug
 
Darauf sollten Sie pochen! Denn das ist der Standard für eine Wohnungsübergabe.

Denken Sie bitte auch an ein Übergabeprotokoll: Übergabeprotokoll für Mieter und Vermieter


Mietrecht Einfach

Regenmacher 24.05.2012 12:29

AW: Renovierung der Wohnung bei Auszug
 
Zitat:

da steht besenrein mehr nicht
Dann müssen Sie nur die Teppichböden saugen und die anderen Böden fegen und feucht durchwischen. Tapeten abreißen und neu tapezieren müssen Sie auf keinen Fall.

Sie müssen aber die neue Adresse hinterlassen. Wie soll die Vermieterin sonst die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung schicken?


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