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Renovierung der Wohnung bei Auszug

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 22.05.2012, 12:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.05.2012
Beiträge: 2
Standard Renovierung der Wohnung bei Auszug

hallo,
und zwar ziehe ich zum 01.06 aus meiner alten wohnung aus,
muss auch noch 2 monatsmieten für die alte wohnung zahlen was das amt auch macht. nun mein problem : meine alte vermieterin will nu das ich auch hier noch alle tapeten abreisse und neue wieder dranmache und auch streiche, habe aber beim einzug renoviert und auch kleine schäden vom vormieter noch behoben und da ich hier in der alten wohnung schon ca 7 jahre gewohnt haben bin ich auch den revovierungsarbeiten nachgekommen. habe also alle räume gestrichen. nun soll ich trotzdem nochmal renovieren und zwar alle räume. und da ich hartz 4 beziehe zahlen die nun mal nur 1 renovierung zwar die von der neuen wohnung.
und von dem bisschen hartz 4 kann ich mir keine renovierung des ganzen hauses leisten. ferner will sie das kleine reperaturen vorgenommen werden so sachen wie neue toiletten versteh ich ja und auch die wohnungstür bzw den rahmen der durch durchzug gespalten war. aber nu will sie uns warscheinlich einen kostenvoranschlag machen und den sollen wir zahlen bevor wir nächste woche ausziehen und ferner will sie die neue adresse von uns . bin ich dazu überhaupt verpflichtet?



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  #2  
Alt 22.05.2012, 18:24
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Renovierung der Wohnung bei Auszug

Bitte prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Formulierungen, die den Zustand der Wohnung bei Auszug beschreiben!


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  #3  
Alt 22.05.2012, 21:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.05.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Renovierung der Wohnung bei Auszug

da steht besenrein mehr nicht
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  #4  
Alt 23.05.2012, 19:15
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Renovierung der Wohnung bei Auszug

Darauf sollten Sie pochen! Denn das ist der Standard für eine Wohnungsübergabe.

Denken Sie bitte auch an ein Übergabeprotokoll: Übergabeprotokoll für Mieter und Vermieter


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  #5  
Alt 24.05.2012, 12:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Renovierung der Wohnung bei Auszug

Zitat:
da steht besenrein mehr nicht
Dann müssen Sie nur die Teppichböden saugen und die anderen Böden fegen und feucht durchwischen. Tapeten abreißen und neu tapezieren müssen Sie auf keinen Fall.

Sie müssen aber die neue Adresse hinterlassen. Wie soll die Vermieterin sonst die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung schicken?
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Antwort

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Stichworte
auszug, renovierung, übergabeprotokoll


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