|
Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Renovierung bei Auszug
Hallo,
Vorgeschichte: Ich lebe in einer 2-Zimmerwohnung. Der Mietvertrag begann am 1.2.2006. Am 29. Dezember 2007 (Datum des Schreibens) habe ich eine Kündigung wg. Eigenbedarfs erhalten. Aufgrund meines Urlaubes ging mir diese Kündigung erst am 18.01.2008 zu. Die Wohnung ist für den 31.03.2008 gekündigt. Soweit sogut...ich habe inzwischen eine neue Wohnung gefunden... Problem: Mein Vermieter besteht auf eine Renovierung (Streichen) bei Auszug. Ich habe mir meinen Mietvertrag angesehen (Standardmietvertrag aus dem Zeitschriftenhandel) und dort Fristtermine für regelmässige Renovierungen gefunden. Beispiel: Bad und Küche sind in der Regel alle 3 Jahre zu Renovieren... .... Gleichzeitig wurde auf dem Mietvertrag handschriftlich vermerkt, dass bei Auszug zu streichen ist (unabhängig von der Mietdauer). Nun habe ich von einem BGH Urteil gehört, dass derartige Doppelbelastungen des Mieters verbietet??? Muss ich die Wohnung renovieren??? Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus! =) Gruß Marc |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
Hallo Marc,
wie ich das sehe stellt dies in deinem Falle ja keine Doppelbelastung dar. Denn zwischen Einzug und Auszug liegen ja keine 3 Jahre. Oder hast du bereits mal eine Renovierung an den vertraglich bestimmten Räumen vorgenommen? Ich würde vermuten nein. Wenn dem so ist, dann denke ich, dass du um das Streichen nicht herum kommst Du kannst dich aber gerne nochmal an einen Mietverein oder einen Fachanwalt wenden. Vielleicht bekommst du dort auch eine telefonische Aussage (kostenlos), die rechtlich fundiert ist.
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|