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Renovierung bei Auszug

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 14.02.2008, 21:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 1
Standard Renovierung bei Auszug

Hallo,

Vorgeschichte:

Ich lebe in einer 2-Zimmerwohnung. Der Mietvertrag begann am 1.2.2006. Am 29. Dezember 2007 (Datum des Schreibens) habe ich eine Kündigung wg. Eigenbedarfs erhalten. Aufgrund meines Urlaubes ging mir diese Kündigung erst am 18.01.2008 zu. Die Wohnung ist für den 31.03.2008 gekündigt.

Soweit sogut...ich habe inzwischen eine neue Wohnung gefunden...

Problem:

Mein Vermieter besteht auf eine Renovierung (Streichen) bei Auszug. Ich habe mir meinen Mietvertrag angesehen (Standardmietvertrag aus dem Zeitschriftenhandel) und dort Fristtermine für regelmässige Renovierungen gefunden. Beispiel:

Bad und Küche sind in der Regel alle 3 Jahre zu Renovieren...
....

Gleichzeitig wurde auf dem Mietvertrag handschriftlich vermerkt, dass bei Auszug zu streichen ist (unabhängig von der Mietdauer).

Nun habe ich von einem BGH Urteil gehört, dass derartige Doppelbelastungen des Mieters verbietet???

Muss ich die Wohnung renovieren???

Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus! =)

Gruß Marc



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  #2  
Alt 15.02.2008, 11:59
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Marc,

wie ich das sehe stellt dies in deinem Falle ja keine Doppelbelastung dar. Denn zwischen Einzug und Auszug liegen ja keine 3 Jahre.
Oder hast du bereits mal eine Renovierung an den vertraglich bestimmten Räumen vorgenommen?
Ich würde vermuten nein. Wenn dem so ist, dann denke ich, dass du um das Streichen nicht herum kommst

Du kannst dich aber gerne nochmal an einen Mietverein oder einen Fachanwalt wenden. Vielleicht bekommst du dort auch eine telefonische Aussage (kostenlos), die rechtlich fundiert ist.
__________________

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