Hallo,
Vorgeschichte:
Ich lebe in einer 2-Zimmerwohnung. Der Mietvertrag begann am 1.2.2006. Am 29. Dezember 2007 (Datum des Schreibens) habe ich eine Kündigung wg. Eigenbedarfs erhalten. Aufgrund meines Urlaubes ging mir diese Kündigung erst am 18.01.2008 zu. Die Wohnung ist für den 31.03.2008 gekündigt.
Soweit sogut...ich habe inzwischen eine neue Wohnung gefunden...
Problem:
Mein Vermieter besteht auf eine Renovierung (Streichen) bei Auszug. Ich habe mir meinen
Mietvertrag angesehen (Standardmietvertrag aus dem Zeitschriftenhandel) und dort Fristtermine für regelmässige Renovierungen gefunden. Beispiel:
Bad und Küche sind in der Regel alle 3 Jahre zu Renovieren...
....
Gleichzeitig wurde auf dem Mietvertrag handschriftlich vermerkt, dass bei Auszug zu streichen ist (unabhängig von der Mietdauer).
Nun habe ich von einem BGH Urteil gehört, dass derartige Doppelbelastungen des Mieters verbietet???
Muss ich die Wohnung renovieren???
Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus! =)
Gruß Marc