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Alt 15.02.2008, 10:59
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Marc,

wie ich das sehe stellt dies in deinem Falle ja keine Doppelbelastung dar. Denn zwischen Einzug und Auszug liegen ja keine 3 Jahre.
Oder hast du bereits mal eine Renovierung an den vertraglich bestimmten Räumen vorgenommen?
Ich würde vermuten nein. Wenn dem so ist, dann denke ich, dass du um das Streichen nicht herum kommst

Du kannst dich aber gerne nochmal an einen Mietverein oder einen Fachanwalt wenden. Vielleicht bekommst du dort auch eine telefonische Aussage (kostenlos), die rechtlich fundiert ist.
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