Vor 6 Jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt
Hallo zusammen,
im September 2006 bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen. Die Kaution sollte 2KM (319€) also 638€ betragen. Diese habe ich auch damals bezahlt. Nun bin ich ausgezogen und sollte diesen Monat die Kaution zurück erhalten da meldet sich die Hausverwaltung bei mir und behauptet, dass damals nicht die komplette Kaution geleistet wurde und ich beweisen müsse, dass ich diese gezahlt habe. Es fehlen angeblich ca. 180€. 1. Ist es richtig, dass ich in der Beweispflicht bin? 2. Gibt es eine Verjährungsfrist? Hätte das der HV nicht schon vor 6 Jahren auffallen müssen wenn es so wäre? 3. Kann ich Akteneinsicht verlangen? Natürlich kann ich bei meiner ehemaligen Bank alte Kontoauszüge bestellen, diese kosten jedoch pro Monat 5€! Sollte ich dies machen und es sich herausstellen, dass ich die komplette Kaution gezahlt habe, kann ich dann die 5€ für die Kontoauszüge von der HV zurück verlangen? |
AW: Vor 6 jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt
1. Ist es richtig, dass ich in der Beweispflicht bin?
Ja, aber nicht nach Zuruf eines Mitarbeiters der Hausverwaltung. Man sollte das Fehlen der 180,- Euro schon anhand von Unterlagen nachweisen. 2. Gibt es eine Verjährungsfrist? Hätte das der HV nicht schon vor 6 Jahren auffallen müssen wenn es so wäre? Nö, ich sehe hier keinen Ansatz für eine Verjährung. Sie wollen nach Ansicht der HV Geld zurück, das Sie nicht eingezahlt haben. Also müssen Sie anhand von Bankauszügen beweisen, dass dem nicht so ist. 3. Kann ich Akteneinsicht verlangen? Siehe Antwort zu 1. |
AW: Vor 6 jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt
Es gäbe aber noch eine Möglichkeit. Die Hausverwaltung/Vermieter war verpflichtet die Kaution insolvenzsicher und verzinslich anzulegen. § 551 BGB > § 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
Die müssten doch bei Auszug dann den angelegten Betrag mit dem Mieter abrechnen. Da könnte man schon mal überprüfen, wie hoch der angelegte Betrag tatsächlich ist oder war! |
AW: Vor 6 jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt
Zitat:
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AW: Vor 6 jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt
Zitat:
Zu dieser Auskunft und der Konteneinsicht ist die Hausverwaltung verpflichtet. Zitat:
Der angebliche Fehlbetrag kann auch anderweitig entstanden sein. |
AW: Vor 6 Jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt
So, nach einigem hin und her habe ich die Lösung gefunden:
Ich hatte damals mit der HV ausgemacht, die Kaution in 2 Raten zu zahlen. Da ich zum 15.09. eingezogen bin musste für diesen Monat natürlich auch nur die halbe Warmmiete+Kaution überwiesen werden. Die HV hat vom kompletten Geldeingang jedoch die komplette Warmmiete für einen ganzen Monat abgezogen. Daher die Differenz. Die Kosten für die Kontoauszüge bekomme ich von der HV erstattet, da es sich um deren Fehler bei der Buchung handelt. |
AW: Vor 6 Jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt
Das freut uns doch zu hören!
Vielen Dank für die Rückmeldung! |
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