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tachute 19.02.2013 14:22

Kündigung des Mietvertrages vor Einzug möglich?
 
Hallo liebes Forum,

bei mir und meiner Freundin besteht folgende Situation:

Wir haben uns Mitte Dezember 2012 eine 4-Raumwohnung angeschaut und zugesagt, kurz vor Weihnachten dann den Mietvertrag unterschrieben mit dem Mietbeginn 01.01.2013. Da die Wohnung aber vor unserem Einzug noch komplett renoviert werden sollte, hat sich das ganze etwas hinaus gezogen. Als dann das Datum des Einzuges immer wieder nach hinten verschoben wurde, haben wir zusammen mit dem Vermieter das Datum des Mietbeginns im Mietvertrag auf den 01.03.2013 abgeänder (Altes Datum durchgestrichen und neues hingeschrieben + Unterschrift).

Heute haben wir den 19.02.2013 und laut Vermieter können wir frühstens Mitte März einziehen. Was natürlich wieder hinter dem im Mietvertrag eingetragenem Datum liegt. Dazu kommt, dass der Mietvertrag für unsere
aktuelle Wohnung Ende des Monats ausläuft. Somit wären wir dann Obdachlos.

Im Mietvertrag für die neue Wohnung steht zum Thema Kündigung folgendes:

"Mieter und Vermieter vereinbaren einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes bis zum 31.12.2013, d.h. zu diesem Zeitpunkt ist eine ordentliche Kündigung frühestens möglich. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."


Meine Frage zu dem Thema ist einfach, können wir den Mietvertrag irgendwie kündigen? Den langsam haben wir die Nase gestrichen voll.

Liebe Grüße

Recht-Einfach 19.02.2013 23:46

AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug möglich?
 
Genau zu diesem Sachverhalt haben wir eine Textpassage in unserem Mietrecht Ratgeber:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter

In Ihrem Fall wäre dann der dritte Absatz interessant, in welchem die fristlose Kündigung vor Einzug erläutert wird. Der beidseitige Kündigungsverzicht hat darauf keinen Einfluss, da der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen.

Sollte es ihm jedoch gelingen die Wohnung bis zum 01.03.2012 fertigzustellen, so müssen Sie den Vertrag auch annehmen!


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