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Felidae020 02.04.2013 17:42

Übergabe Gewerbemieträume
 
Hallo,

ich habe folgendes Problem: Vor ein paar Jahren habe ich von einem Freund ein Sonnenstudio gekauft. Das ist nun aufgelöst. Heute war der Übergabetermin. Die Hausverwalterin hat mehrere Dinge beanstandet:

1. Eine alte Markise, die zum Zeitpunkt, als das Mietverhältnis begründet wurde, bereits vorhanden war. Die soll ich nun auf eigene Kosten entfernen.

2. Im Mietvertrag ist ein Nebenraum mitvermietet. Die Trennwand mit Tür zwischen Hauptraum und diesem Neben/Abstellraum soll ich auch entfernen. Sie ist auch schon bei Begründung meines Mietverhältnisses vorhanden gewesen.

3. Ebenfalls diverse Lampen waren damals schon vorhanden. Die soll ich ebenfalls wegmachen.

Bin ich dazu verpflichtet?

Regenmacher 02.04.2013 18:15

AW: Übergabe Gewerbemieträume
 
Zitat:

Bin ich dazu verpflichtet?
Wenn die Verwalterin/Vermieterin einen Beweis dafür hat, wäre es Ihre Pflicht, der Aufforderung nachzukommen.

Da Sie aber das Studio nach eigenen Angaben gekauft/übernommen haben, ist es doch durchaus denkbar, dass diese Dinge von Ihrem Vorgänger/Freund stammen.

Sange 02.04.2013 18:31

AW: Übergabe Gewerbemieträume
 
Zitat:

ich habe folgendes Problem: Vor ein paar Jahren habe ich von einem Freund ein Sonnenstudio gekauft. Das ist nun aufgelöst. Heute war der Übergabetermin. Die Hausverwalterin hat mehrere Dinge beanstandet:
Sie haben eine ganz entscheidende Anmerkung nicht getroffen: Wurde das Studio vom Vormieter an den Vermieter übergeben und haben Sie dann vom Vermieter das Studio in dem jetzigen Zustand übernommen.

Wenn dies so gewesen wäre, dann hätten Sie vom Vermieter den heutigen Zustand übernommen und wären nicht verpflichtet, irgendwelche Rückbauten vorzunehmen.

Sind Sie jedoch in den bestehenden Vertrag des Vormieters eingetreten, dann sind Sie das auch mit der Verpflichtung zum Rückbau.

Felidae020 02.04.2013 19:40

AW: Übergabe Gewerbemieträume
 
Zitat:

Zitat von Sange (Beitrag 7026)
Sie haben eine ganz entscheidende Anmerkung nicht getroffen: Wurde das Studio vom Vormieter an den Vermieter übergeben und haben Sie dann vom Vermieter das Studio in dem jetzigen Zustand übernommen.

Wenn dies so gewesen wäre, dann hätten Sie vom Vermieter den heutigen Zustand übernommen und wären nicht verpflichtet, irgendwelche Rückbauten vorzunehmen.

Sind Sie jedoch in den bestehenden Vertrag des Vormieters eingetreten, dann sind Sie das auch mit der Verpflichtung zum Rückbau.

Nein, ich habe einen eigenen Mietvertrag geschlossen.

Regenmacher 03.04.2013 18:13

AW: Übergabe Gewerbemieträume
 
Zitat:

Nein, ich habe einen eigenen Mietvertrag geschlossen.
Einen Mietvertrag über die Räume, richtig? Aber die Geräte (Solarien & Co.) haben Sie doch abgelöst, können Sie die denn auch einfach stehen lassen? Also sollten Sie wohl besser die Dinge, die zu dem Studio gehören/gehört hatten auch entfernen, meine ich.


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