Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Übergabe Gewerbemieträume

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.04.2013, 17:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2013
Beiträge: 2
Standard Übergabe Gewerbemieträume

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Vor ein paar Jahren habe ich von einem Freund ein Sonnenstudio gekauft. Das ist nun aufgelöst. Heute war der Übergabetermin. Die Hausverwalterin hat mehrere Dinge beanstandet:

1. Eine alte Markise, die zum Zeitpunkt, als das Mietverhältnis begründet wurde, bereits vorhanden war. Die soll ich nun auf eigene Kosten entfernen.

2. Im Mietvertrag ist ein Nebenraum mitvermietet. Die Trennwand mit Tür zwischen Hauptraum und diesem Neben/Abstellraum soll ich auch entfernen. Sie ist auch schon bei Begründung meines Mietverhältnisses vorhanden gewesen.

3. Ebenfalls diverse Lampen waren damals schon vorhanden. Die soll ich ebenfalls wegmachen.

Bin ich dazu verpflichtet?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 02.04.2013, 18:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Übergabe Gewerbemieträume

Zitat:
Bin ich dazu verpflichtet?
Wenn die Verwalterin/Vermieterin einen Beweis dafür hat, wäre es Ihre Pflicht, der Aufforderung nachzukommen.

Da Sie aber das Studio nach eigenen Angaben gekauft/übernommen haben, ist es doch durchaus denkbar, dass diese Dinge von Ihrem Vorgänger/Freund stammen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.04.2013, 18:31
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Übergabe Gewerbemieträume

Zitat:
ich habe folgendes Problem: Vor ein paar Jahren habe ich von einem Freund ein Sonnenstudio gekauft. Das ist nun aufgelöst. Heute war der Übergabetermin. Die Hausverwalterin hat mehrere Dinge beanstandet:
Sie haben eine ganz entscheidende Anmerkung nicht getroffen: Wurde das Studio vom Vormieter an den Vermieter übergeben und haben Sie dann vom Vermieter das Studio in dem jetzigen Zustand übernommen.

Wenn dies so gewesen wäre, dann hätten Sie vom Vermieter den heutigen Zustand übernommen und wären nicht verpflichtet, irgendwelche Rückbauten vorzunehmen.

Sind Sie jedoch in den bestehenden Vertrag des Vormieters eingetreten, dann sind Sie das auch mit der Verpflichtung zum Rückbau.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.04.2013, 19:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Übergabe Gewerbemieträume

Zitat:
Zitat von Sange Beitrag anzeigen
Sie haben eine ganz entscheidende Anmerkung nicht getroffen: Wurde das Studio vom Vormieter an den Vermieter übergeben und haben Sie dann vom Vermieter das Studio in dem jetzigen Zustand übernommen.

Wenn dies so gewesen wäre, dann hätten Sie vom Vermieter den heutigen Zustand übernommen und wären nicht verpflichtet, irgendwelche Rückbauten vorzunehmen.

Sind Sie jedoch in den bestehenden Vertrag des Vormieters eingetreten, dann sind Sie das auch mit der Verpflichtung zum Rückbau.
Nein, ich habe einen eigenen Mietvertrag geschlossen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 03.04.2013, 18:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Übergabe Gewerbemieträume

Zitat:
Nein, ich habe einen eigenen Mietvertrag geschlossen.
Einen Mietvertrag über die Räume, richtig? Aber die Geräte (Solarien & Co.) haben Sie doch abgelöst, können Sie die denn auch einfach stehen lassen? Also sollten Sie wohl besser die Dinge, die zu dem Studio gehören/gehört hatten auch entfernen, meine ich.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Stichworte
gewerbe, gewerberaummietvertrag, nachmieter, vormieter, übergabe


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Vorzeitige Übergabe an Nachmieter JS_78 Rechte und Pflichten 2 29.03.2013 06:33
Mängel nach Übergabe festgestellt Lanabanana Mietrecht allgemein 2 04.01.2013 04:32
Mängel nach Übergabe Great-Voltini Mietrecht allgemein 3 01.05.2012 10:23
Was passiert bei der Übergabe... kernchen Kündigung 1 30.07.2009 15:06


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Übergabe Gewerbemieträume