Zitat:
Zitat von Sange
Sie haben eine ganz entscheidende Anmerkung nicht getroffen: Wurde das Studio vom Vormieter an den Vermieter übergeben und haben Sie dann vom Vermieter das Studio in dem jetzigen Zustand übernommen.
Wenn dies so gewesen wäre, dann hätten Sie vom Vermieter den heutigen Zustand übernommen und wären nicht verpflichtet, irgendwelche Rückbauten vorzunehmen.
Sind Sie jedoch in den bestehenden Vertrag des Vormieters eingetreten, dann sind Sie das auch mit der Verpflichtung zum Rückbau.
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Nein, ich habe einen eigenen Mietvertrag geschlossen.