Zitat:
Bin ich dazu verpflichtet?
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Wenn die Verwalterin/Vermieterin einen Beweis dafür hat, wäre es Ihre Pflicht, der Aufforderung nachzukommen.
Da Sie aber das Studio nach eigenen Angaben gekauft/übernommen haben, ist es doch durchaus denkbar, dass diese Dinge von Ihrem Vorgänger/Freund stammen.