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Weller 12.08.2013 19:47

Nachmieter eigener Sohn, Probleme
 
Mein Mann, mein Sohn und ich leben seit 27 Jahren in einem 3 Familienhaus, welches in 3 separate Wohnungen aufgeteilt ist. Seit 15 Jahren leben wir nun in der Erdgeschosswohnung und unser Sohn seit 4 Jahren in der Dachgeschosswohnung des Hauses. Da wir nun ein Haus gekauft haben werden wir in naher Zukunft aus der Wohnung ausziehen und und unser Sohn möchte unsere EG Wohnung beziehen. Unsere Vermieterin hat jedoch ein Gerücht gehört, dass wir ausziehen und hat bereits einen neuen Nachmieter für die EG Wohnung gefunden obwohl ja noch keine Kündigung oder dergleichen eingereicht wurde. Auf den Einwand, dass unser Sohn die EG Wohnung gerne hätte wird nicht eingegangen. Können wir den Mietvertrag weiterhin auf uns laufen lassen und unser Sohn seine DG Wohnung kündigen und in unsere EG Wohnung ziehen? Oder wie ist das in dieser Situation am besten machbar?

Recht-Einfach 12.08.2013 20:25

AW: Nachmieter eigener Sohn, Probleme
 
Hallo,

das wäre natürlich eine Möglichkeit. Somit treten Sie weiterhin als Mieter auf, Ihr Sohn überweist die Miete an Sie und Sie an den Vermieter. Sie bleiben als Mieter dann natürlich in der Haftung.

Aber ganz so einfach ist das auch nicht, das dies den Tatbestand der Untermiete erfüllt. Lesen Sie dazu bitte einmal hier: Untermiete

Der einfachste Weg wäre noch einmal ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter zu führen!


Mietrecht Einfach

Weller 12.08.2013 21:47

AW: Nachmieter eigener Sohn, Probleme
 
Zitat:

Zitat von Recht-Einfach (Beitrag 7839)
Hallo,

das wäre natürlich eine Möglichkeit. Somit treten Sie weiterhin als Mieter auf, Ihr Sohn überweist die Miete an Sie und Sie an den Vermieter. Sie bleiben als Mieter dann natürlich in der Haftung.

Aber ganz so einfach ist das auch nicht, das dies den Tatbestand der Untermiete erfüllt. Lesen Sie dazu bitte einmal hier: Untermiete

Der einfachste Weg wäre noch einmal ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter zu führen!


Mietrecht Einfach


Wäre mein Sohn auch ein Untermieter? Es ist ja in dem Sinne kein Dritter. Mein Sohn stand ja früher auch nicht mit im Mietvertrag oder hat ein Untermietervertrag gehabt obwohl er mit bei uns gewohnt hat.

Sange 13.08.2013 02:49

AW: Nachmieter eigener Sohn, Probleme
 
Zur Untervermietung an Familienangehörige:

Zitat:

Ein Mieter darf seine gemietete Wohnung auch Familienangehörigen nicht ohne Weiteres als deren Lebensmittelpunkt überlassen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter seinen eigenen Lebensmittelpunkt ins ferne Ausland verlagert und selbst überhaupt nicht mehr vor Ort ist (LG Frankfurt am Main).

Regenmacher 13.08.2013 19:18

AW: Nachmieter eigener Sohn, Probleme
 
Zitat:

Oder wie ist das in dieser Situation am besten machbar?
Da der Vermieter bestimmt, an wen er vermietet, sollten Sie keine Tricks versuchen, sich gegen den Vermieter zu wenden. Hier wäre nämlich keine Untervermietung sondern eine Überlassung an Dritte. Und das geht nicht ohne Erlaubnis des Vermieters:

Aktuelles - Gebrauchsüberlassung an Dritte - Rechtsanwaltskanzlei Kremer Höck und Kollegen - Mnchen


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