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werner184 16.07.2009 08:31

Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung
 
Hallo, wer kennt sich da aus?
Habe ab 01.09.2007 eine Whg gemietet. Im August 2008 wollte der Vermieter eine Mieterhöhung, die ich abgeleht habe, weil es keine schriftliche Begründung der Mieterhöhung gab. Über ein halbes Jahr habe ich nichts vom Vermieter gehört. Jetzt habe ich die Whg. fristgerecht zum 30.09.2009 gekündigt und postwendet kommt eine Mahnung vom Vermieter wg. fehlender Miete. Ich habe ja die Mieterhöhung nicht akzeptiert. Jetzt vermute ich, dass mir der Vermieter, den angemahnten Differenzbetrag von der Kaution abziehen wird. Darf er dass ?

Ich freue mich auf viele Antworten,
danke,
Werner

Recht-Einfach 16.07.2009 15:31

AW: Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung
 
Hallo werner184,

du hast meiner Meinung nach alles richtig gemacht, denn einer Mieterhöhung muss vom Mieter zugestimmt werden. In diesem Fall kann auch die Zehlung der erhöhten Miete als Zustimmung gewertet werden.

Da du diese aber abgelehnt hast, auf Grund einer fehlenden Begründung und der Vermieter keine Begründung nachgeliefert hat, ist die Mieterhöhung meiner Meinung nach auch nicht rechtskräftig!

Natürlich kann der Vermieter das Geld einbehalten - das ist aber nach meiner Rechtsauffassung nicht in Ordnung. Sollte der Fall eintreten, dann empfehle ich dir dem Vermieter nochmals schriftlich die Sachlage zu erläutern und ggf. mit der Kontaktaufnahme zu einem Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht zu argumentieren.

Auch hier wäre es nicht schlecht, wenn die Kontaktaufnahme bereits vorher erfolgt, um den eigenen Standpunkt und den rechtlichen Beistand abgesichert zu wissen.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach

werner184 16.07.2009 23:29

AW: Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung
 
Hallo Admin,
gut zu wissen, dass ich bis dahin wohl noch nichts falsch gemacht habe. Mit der empfohlenen Kontaktaufnahme zu einem Mietverein oder Fachanwalt werde ich aber warten, da sich bei der Mieterhöhnung nur um 10€ mtl. (kumulativ 110€) dreht und Mietvereine oder Anwälte ja auch nicht umsonst helfen .........und eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht.
Wenn der "Tag der Abrechnung" :-) vorbei ist, werde ich an dieser Stelle meine Erfahrungen mitteilen.

Gruß und Danke für deine Stellungnahme,
Werner

Recht-Einfach 17.07.2009 10:40

AW: Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung
 
Hallo werner,

da hast du natürlich Recht, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis abgewogen werden sollte. Es sei denn es geht jemandem rein um das Prinzip. Sowas kann ja auch vorkommen

Ich drücke zumindest die Daumen und freue mich auf deine Schilderung des weiteren Verlaufs.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

werner184 16.10.2009 17:05

AW: Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung
 
Hallo Admin,
der Vermieter war bei der Wohnungsübergabe ganz geschmeidig. Die Kaution habe ich 1 Woche später in voller Höhe zurückbekommen, wenn auch unverzinst.

Gruß
Werner


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