Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.07.2009, 08:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3
Standard Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung

Hallo, wer kennt sich da aus?
Habe ab 01.09.2007 eine Whg gemietet. Im August 2008 wollte der Vermieter eine Mieterhöhung, die ich abgeleht habe, weil es keine schriftliche Begründung der Mieterhöhung gab. Über ein halbes Jahr habe ich nichts vom Vermieter gehört. Jetzt habe ich die Whg. fristgerecht zum 30.09.2009 gekündigt und postwendet kommt eine Mahnung vom Vermieter wg. fehlender Miete. Ich habe ja die Mieterhöhung nicht akzeptiert. Jetzt vermute ich, dass mir der Vermieter, den angemahnten Differenzbetrag von der Kaution abziehen wird. Darf er dass ?

Ich freue mich auf viele Antworten,
danke,
Werner



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 16.07.2009, 15:31
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung

Hallo werner184,

du hast meiner Meinung nach alles richtig gemacht, denn einer Mieterhöhung muss vom Mieter zugestimmt werden. In diesem Fall kann auch die Zehlung der erhöhten Miete als Zustimmung gewertet werden.

Da du diese aber abgelehnt hast, auf Grund einer fehlenden Begründung und der Vermieter keine Begründung nachgeliefert hat, ist die Mieterhöhung meiner Meinung nach auch nicht rechtskräftig!

Natürlich kann der Vermieter das Geld einbehalten - das ist aber nach meiner Rechtsauffassung nicht in Ordnung. Sollte der Fall eintreten, dann empfehle ich dir dem Vermieter nochmals schriftlich die Sachlage zu erläutern und ggf. mit der Kontaktaufnahme zu einem Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht zu argumentieren.

Auch hier wäre es nicht schlecht, wenn die Kontaktaufnahme bereits vorher erfolgt, um den eigenen Standpunkt und den rechtlichen Beistand abgesichert zu wissen.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 16.07.2009, 23:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3
Standard AW: Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung

Hallo Admin,
gut zu wissen, dass ich bis dahin wohl noch nichts falsch gemacht habe. Mit der empfohlenen Kontaktaufnahme zu einem Mietverein oder Fachanwalt werde ich aber warten, da sich bei der Mieterhöhnung nur um 10€ mtl. (kumulativ 110€) dreht und Mietvereine oder Anwälte ja auch nicht umsonst helfen .........und eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht.
Wenn der "Tag der Abrechnung" :-) vorbei ist, werde ich an dieser Stelle meine Erfahrungen mitteilen.

Gruß und Danke für deine Stellungnahme,
Werner
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.07.2009, 10:40
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung

Hallo werner,

da hast du natürlich Recht, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis abgewogen werden sollte. Es sei denn es geht jemandem rein um das Prinzip. Sowas kann ja auch vorkommen

Ich drücke zumindest die Daumen und freue mich auf deine Schilderung des weiteren Verlaufs.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 16.10.2009, 17:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3
Lächeln AW: Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung

Hallo Admin,
der Vermieter war bei der Wohnungsübergabe ganz geschmeidig. Die Kaution habe ich 1 Woche später in voller Höhe zurückbekommen, wenn auch unverzinst.

Gruß
Werner
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mieterhöhung nach Modernisierung Nick Miete und Miethöhe 1 24.10.2008 14:10


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung