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Alt 16.07.2009, 15:31
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung

Hallo werner184,

du hast meiner Meinung nach alles richtig gemacht, denn einer Mieterhöhung muss vom Mieter zugestimmt werden. In diesem Fall kann auch die Zehlung der erhöhten Miete als Zustimmung gewertet werden.

Da du diese aber abgelehnt hast, auf Grund einer fehlenden Begründung und der Vermieter keine Begründung nachgeliefert hat, ist die Mieterhöhung meiner Meinung nach auch nicht rechtskräftig!

Natürlich kann der Vermieter das Geld einbehalten - das ist aber nach meiner Rechtsauffassung nicht in Ordnung. Sollte der Fall eintreten, dann empfehle ich dir dem Vermieter nochmals schriftlich die Sachlage zu erläutern und ggf. mit der Kontaktaufnahme zu einem Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht zu argumentieren.

Auch hier wäre es nicht schlecht, wenn die Kontaktaufnahme bereits vorher erfolgt, um den eigenen Standpunkt und den rechtlichen Beistand abgesichert zu wissen.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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