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Alt 16.07.2009, 08:31
werner184 werner184 ist offline
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Registriert seit: 15.07.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3
Standard Kautionrückzahlung nach verweigerter Mieterhöhung

Hallo, wer kennt sich da aus?
Habe ab 01.09.2007 eine Whg gemietet. Im August 2008 wollte der Vermieter eine Mieterhöhung, die ich abgeleht habe, weil es keine schriftliche Begründung der Mieterhöhung gab. Über ein halbes Jahr habe ich nichts vom Vermieter gehört. Jetzt habe ich die Whg. fristgerecht zum 30.09.2009 gekündigt und postwendet kommt eine Mahnung vom Vermieter wg. fehlender Miete. Ich habe ja die Mieterhöhung nicht akzeptiert. Jetzt vermute ich, dass mir der Vermieter, den angemahnten Differenzbetrag von der Kaution abziehen wird. Darf er dass ?

Ich freue mich auf viele Antworten,
danke,
Werner



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