Müssen Gasuhren und Wasserzähler für Mieter zugänglich sein?
Uns wurde die Wohnung zum 1.1.2014 wegen Eigenbedarf gekündigt. Nun ziehen wir aber früher aus, zum 15.12.2013, weil wir zwischenzeitlich eine neue Wohnung gefunden haben.
Es geht hier um ein 2-Part. Haus, vermietet, VM wohnt nicht hier. Vor 2 Tagen fragte uns der VM ob er einige Kleinteile in den Waschkeller stellen könnte, was wir ihm zusagten. Heute, ( 26.10.2013) kam der VM mit dem Nachmieter und will eine komplette Küche in den Waschraum stellen. Daraufhin habe ich ihm erklärt, dass ich noch den ganzen November und den halben Dezember noch waschen möchte und dieser Raum in der Miete enthalten ist. Daraufhin hat er den Rest der Küche in seinen Kellerraum gestellt. Aber in diesem Kellerraum befinden sich die Gaszähler und die Wasseruhren. Dieser Kellerraum ist nun abgeschlossen. Ich habe bisher monatlich meine Zählerstände ablesen können, was nun nicht mehr möglich ist. Hat der VM das Recht, bereits 6 1/2 Wochen vor meinem Auszug Möbel von dem Nachmieter unter zu stellen, müssen die Wasser- und Gaszähler weiterhin für Mieter zugänglich sein? Für einen Rat, ob ich dagegen vorgehen kann, wäre ich sehr dankbar. |
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Manchmal bezweifel ich, dass hier erwachsene Menschen fragen. |
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Damit ist das Thema in diesem Forum für mich erledigt. |
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