Altbau - Lärmbelästigung und Trittschalldämmung
Hallo.
Mein Problem betrifft die Lärmbelästigung in unserer Wohnung. Ich werde darauf achten, die Sachlage emotionslos zu schildern. Wir leben in einer Altbauwohnung in der ersten Etage. Deckenhöhe 3,30 Meter. Oben wohnt eine zweier-WG. Bereits die Trittgeräusche, welche sie verursachen sind sehr störend. Dazu kann ich sie aber kaum ansprechen, da man in der Wohnung selbstverständlich auch herumgehen muss. Ob jetzt jemand dann viel oder wenig herumgeht und was für eine Gangart dieser hat, ist rechtlich wohl kaum zu bemängeln. Sei´s drum. Das nächste Problem sind die Geräusche die entstehen, wenn irgendwelche Gegenstände bewegt werden. Das fängt an beim Staubsauger, der über den Boden gezogen wird (das Schleifen und Poltern über den Holzdielen hört man eher, als die Motorgeräusche), ein Bürostuhl, wenn der hin und her rollt, oder eine Ausziehcouch beim Öffnen. Das Schlimme ist, das alles passiert abends nach 21:00 Uhr. Manchmal höre ich den Stuhl und die Couch bis 3:00 Uhr nachts. Es ist ein Dröhnen, welches mit der Zeit vermeintlich immer lauter wird. Das Einzige, bei dem ich eine Möglichkeit sehe auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein ist die Waschmaschine, die sich in der Wohnung befindet und meistens abends läuft. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass unser Schlafzimmer (wieso auch immer) unter dem Bad, oder der Küche des oberen Nachbarn liegt. Weiter oben habe ich die Uhrzeit „21:00 Uhr“ erwähnt. Eigentlich beginnt die Nachtruhe meistens um 22:00 Uhr. Da wir aber zwei kleine Kinder haben, lässt sich das nicht so willkürlich festlegen, da sie um die Zeit bereits schlafen müssen und nicht dauernd fragen sollen „was poltert den da oben Papa?“. Was mir zu denken gibt ist die Tatsache, dass vor einigen Monaten der eine Mitbewohner ausgezogen ist und die Störgeräusche seither schlimmer geworden sind. Das heißt, es ginge auch etwas leiser, mit etwas gutem Willen. Leider bin ich mittlerweile emotional so geladen, dass ich nicht mehr unbefangen und ruhig mit den Nachbarn reden könnte. Des Weiteren fühlt meine Frau weniger von den Geräuschen gestört, da sie mit der kleinen Tochter in einem anderen Zimmer schläft, über dem anscheinend die eine Mitbewohnerin wohnt, die rücksichtsvoller ist. Auch sonst ist sie diesbezüglich weniger empfindlich als ich. Ich habe einmal mit dem neuen Mieter gesprochen und ihn auf die Geräusche beim Staubsaugen angesprochen und dass die Wohnung sehr hellhörig ist. Seit dem muss ich sagen, dass das mit dem Staubsaugen relativ ruhig geworden ist. Ich will aber auch nicht wegen jeder Sache hoch gehen und das ansprechen. Dann käme ich mir vor wie ein alter Nörgler. Die Wohnqualität für mich ist allerdings sehr gemindert durch dieses Problem. Ich kann mir auch vorstellen, dass ein Gespräch mit dem Mieter, zwecks Trittschalldämmung nicht wesentlich zur Problemlösung beitragen würde. Hätten Sie einen konstruktiven Tipp? Danke hierfür im voraus! |
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Mich würde interessieren, ob ich in irgendeiner Weise rechtliche Rückendeckung haben kann, um damit bei dem Vermieter argumentieren zu können. |
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Ich will ja nicht uneinsichtig erscheinen, aber wenn die Wohn- und damit die Lebensqualität auf Dauer dermaßen gemindert ist und es einen Weg gäbe (Trittschalldämmung) diesen Mangel aus der Welt zu schaffen, bin ich trotzdem als Mieter der Doofe und muss weiterziehen?
Witziger Weise ließ uns der Vermieter damals einen Vertrag unterschreiben, laut dem wir 12 Monate Kündigungsfrist haben, da er keine "Mietnomaden" haben möchte. :D Irgendwie beißt sich da doch die Katze in den Schwanz. |
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Wenn Sie dann noch den "Fehler" machen und einen Kündigungsausschluss vereinbaren, dann haben Sie doppelt Pech. Sie sind aber nicht alleine mit ihrem Problem. An anderer Stelle wurde darüber sogar eine Gerichtsentscheidung herbei geführt: Mietminderung: Unzulässig wegen knarrendem Dielenboden im Altbau Lieber Regenmacher, ein knarrender Dielenboden in einer Altbauwohnung rechtfertigt keine Mietminderung wegen fehlender Trittschalldämmung. Dies entschied das Amtsgericht Köpenick im Juli 2014. Ein Mieter einer Altbauwohnung hatte die Miete wegen mehrerer Mängel gemindert. Er rügte ein nicht zu öffnendes Fenster im Badezimmer, Schimmelpilzbefall und eine mangelhafte Trittschalldämmung. Der Vermieter akzeptierte die Minderung nicht und klagte auf Zahlung der rückständigen Miete. Teilweise mit Erfolg. Die Mangelrüge hinsichtlich der Trittschalldämmung war unter Berücksichtigung des Baualters und dem vom Vermieter daraus geschuldetem Baustandard nicht berechtigt (AG Köpenick, 23.05.14, Az. 7 C 127/14). Mit freundlichen Grüßen, Unterschrift Dr. Tobias Mahlstedt, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht |
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Gut, Trittgeräusche kann ich dann unter Lebensbereicherung abhaken. :mad: Was ist mit der Waschmaschine über unserem Schlafzimmer? Ist das auch unantastbar? Würde auch gerne andere Meinungen hören, falls noch jemand Erfahrungen mit dem Ärgernis sammeln durfte. |
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Was ich ihnen geben konnte/kann ist meine Einschätzung aus über 45 jähriger Erfahrung als Mieter und mein Forenwissen der letzten 20 Jahre. |
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