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-   -   Wohnfläche weicht um ca. 40% von der Angabe des Maklers ab (https://www.forum-recht-einfach.de/mietrecht-allgemein/wohnflaeche-weicht-um-ca-40-von-der-angabe-des-maklers-ab-295.html)

aibo 11.09.2009 16:37

Wohnfläche weicht um ca. 40% von der Angabe des Maklers ab
 
Hallo,

ich ziehe zum 1.10 in meine erste eigene Wohnung. Es ist ein 2-Zimmer Dachgeschoss-Apartment. Wie ich nun aber selbst festgestellt habe, stimmen die Angaben des Maklers hinten und vorne nicht.

Am besten erzähle ich hierzu den gesamten Verlauf:
Ich habe mir von einer Maklerin eine Wohnung zeigen lassen.
Die Maklerin erwähnte vor und nach der Besichtigung, dass die Wohung „ca 30qm“ hat.
Weil die Wohnung noch bewohnt war, stand sie noch voller Möbel etc.

Schon direkt beim Betreten hat mir die Wohung gefallen, deshalb habe ich dann am nächsten Tag der Maklerin mitgeteilt, dass ich die Wohnung nehme.
In der darauf folgenden Woche habe ich dann den Mietvertrag zugeschickt bekommen (ich wohne 200km von der Wohnung entfernt). Habe den Vertrag unterschrieben und zurück geschickt. Im Vertrag steht nichts Genaues über die Wohnungsgröße, nur, dass die Wohnung 2 Zimmer hat.

Das war Mitte August. Anfang September, als die Wohnung leer stand, war ich dann wieder vor Ort um die Wohnung auszumessen (wegen Möbel etc). Hatte mich mit der Vormieterin abgesprochen, die in der Wohnung noch am renovieren war.

Dabei musste ich dann leider feststellen, dass die qm-Angaben bei weitem von meinen Messwerten abweichen. Die Wohnung sollte 30qm haben, ich selber kam nur auf ca. 24qm (großzügig gemessen). Dabei habe ich noch nicht ein Mal die weitläufige Dachschräge berücksichtigt. Wenn ich diese gemäß § 4 der Wohnflächenberechnungsverordnung (WoFlV) anrechne, komme ich sogar nur auf 18qm!!!

Als ich meine Maklerin darauf anschrieb, entgegnete sie mir Folgendes:

„Die Angaben auf dem Besichtigungsnachweis basieren auf Mitteilung der Eigentümer.
Uns dienen die Angaben in dem umrandeten Schriftfeld im wesentlichen zur Identifizierung der einzelnen Wohnungen, wobei im Fall der Wohnung Nr. 8 , *********** die ca. Flächenangabe als Wohn-/Nutzfläche ausgewiesen ist, was sonst üblicherweise nicht der Fall ist, sondern reine Wohnflächenangaben gemacht werden.
Das durch Einbeziehung von Nutzflächen möglicherweise ein anderes Maß heraus kommt, als Sie gemessen haben, ist durchaus nachvollziehbar.
Zudem haben Sie die Wohnung persönlich in Augenschein genommen, so dass nicht von einer Art verstecktem Mangel, wie es bei verpackter Ware der Fall sein könnte, die Rede sein kann.“

Weitere Nutzflächen, die dieser Größe entsprechen würden, sind mir aber nicht bekannt. Im Keller hab ich die Möglichkeit, meine Waschmaschine anzuschlißen. Des Weiteren gibt es auf dem Hof einen halboffenen Schuppen, wo Gelbe Säcke und Fahrräder drinnen stehen.


Meine Fragen:

Kann ich die Miete deswegen kürzen (200€+60€ Nebenkosten, qm-Angaben stehen im Vertrag ja leider nicht drin)?
(habe den Wohnungsschlüssel auch noch nicht erhalten)
Kann ich die Provision der Maklerin kürzen?


Würde mich über Antworten freuen! :-)

Grüße aus Hagen!

Recht-Einfach 12.09.2009 15:30

AW: Wohnfläche weicht um ca. 40% von der Angabe des Maklers ab
 
Hallo aibo,

leider ist die Angabe der Wohnfläche innerhalb des Mietvertrags keine Pflichtangaben.
Eine Übersicht der Pflichtangaben in einem schriftlichen Mietvertrag findest du unter vorhergehendem Link.

Somit wirst du vermutlich keine Handhabe gegen den Makler haben, da die Anzahl der Zimmer ja im Mietvertrag vermerkt ist und der Mietvertrag nach Besichtigung der Mietwohnung unterschrieben wurde. Somit wurde meiner Meinung nach der Miethöhe im Bezug auf 2-Zimmer Wohnung zugestimmt. Ungeachtet der Größe.

Bei der Nebenkosten Abrechnung sieht es anders aus. Denn die qm sind hierbei Grundlage vieler Schlüssel. Hierbei solltest du auf jeden Fall aufpassen und ggf. eine Anpassung der Nebenkostenabrechnung fordern.

Auch eine Kündigung vor Einzug sehe ich bei dir leider nicht gegeben.

Dennoch empfehle ich dir dich mal an einen Mieterverein in deiner Umgebung oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden. Vielleicht gibt es dort noch ein wenig mehr Aufschluss über den Sachverhalt, oder auch den einen oder anderen bekannten Kniff.

Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach

aibo 14.09.2009 23:10

AW: Wohnfläche weicht um ca. 40% von der Angabe des Maklers ab
 
Hallo,

Danke für die Antwort!

Bei den Nebenkosten wird wohl nicht viel drinnen sein, weil laut Vertrag werden nur "Sach- und Haftpflichtversicherungen" nach m² abgerechnet.

Aber im Schreiben der Maklerin (also nicht der Mietvertrag), welches ich unterschreiben musste, stehen die 30qm drinne ("30 m² Wohn-/Nutzfläche").
Also dann vielleicht zumindest etwas an der Provision sparen?

Recht-Einfach 15.09.2009 16:25

AW: Wohnfläche weicht um ca. 40% von der Angabe des Maklers ab
 
Hallo aibo,

wenn du es schriftlich hast, dass die Wohnung 30qm haben soll (von dem Schreiben wusste ich nichts), dieses aber nicht den Tatsachen entspricht, dann ist sicher was an der Provision zu machen, wenn diese auf Basis der qm-Zahl erfolgt.

Meines Kenntnisstands nach richtet sich die Maklerprovision jedoch meistens nach der Miethöhe. Und diese scheint ja nicht nach qm berechenbar zu sein, zumindest laut Mietvertrag nicht.

Ich würde dir aber dennoch empfehlen auf Grundlage deines Schreibens (30 qm) einen weiteren, schriftlichen Versuch zu starten, die Miete mindern zu können, woran dann auch die Minderung der Maklerprovision gekoppelt wäre.

Zusätzlich empfehle ich dir einen Mieterverein des Mieterbund Deutschland aufzusuchen. Die Jahresgebühr ist meist nicht allzu hoch und man ist in Rechtsfragen zum Theme Mietrecht immer gut und stichhaltig beraten!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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