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stift 18.11.2009 15:06

Kaution nicht zurück trotz Nachmieter?
 
Hallo Ihr,
es geht um folgendes:

Im August habe ich meinem Vermieter mündlich angekündigt im Oktober ausziehen zu wollen.Das sei kein Problem,ich solle nur einen Nachmieter ausfindig machen.
Viele Leute haben sich die Wohnung angesehen,jemand hat zugesagt und auch der Vermieter war mit dieser Person einverstanden.Auch das die Wohnung in dem Zustand übernommen wurde war in Ordnung (im Mietvertrag sollte die Wohnung weiß getünscht verlassen werden).Die Tapete z.b. war noch von meinem Vormieter,aber das hatten wir damals auch so geklärt.
Am 01.10 hatte ich mit dem Nachmieter eine Schlüsselübergabe gemacht wobei der Sohn des Vermieters anwesend war.

Später wurde ich dann von dem Nachmieter und dem Vermieter angerufen die sich gegenseitig der verschiedensten Dinge beschuldigten.Das ging soweit das der Vermieter anrief und meinte er würde die Politzei rufen um den Nachmieter rauswerfen zu lassen.Das ginge aber nur wenn ich bestätigen würde das ich kein Hausrecht mehr hätte.In dem Fall könnte er niemanden rauswerfen,ich müsste jedoch noch 3 Monate Miete bezahlen.
Da ich schon in einer anderen Stadt war verneinte ich natürlich,damit war das geklärt.Ein Mietverhältnis zwichen den beiden kam wohl nicht mehr zustande.

Jetzt hat mir der Vermieter nach mehrfachem Nachfragen eine Mail geschrieben das ich die Kaution nicht zurück erhalte da er über 800€ für einen Maler ausgegeben hätte,ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten und er die Wohnung erst zum 01.12 vermieten würde.


Jetzt die Frage,das kann ja wohl nicht rechtens sein.Mal abgesehen davon das wenn er früher bescheid gegeben hätte ich locker hätte streichen können etc...Leider verhält er sich schon seit dem Auszug extrem kindisch,und ernst nehmen tut er mich sowieso nicht.
Fürs nächste mal hab ich jedenfalls dazugelernt,schriftliche Kündigung,Übernahmeprotokoll etc...

Wäre schön wenn mir jemand ein paar Tips geben kann!

Mfg
M


PS:Mir ist gerade noch eingefallen,der Vermieter hat nach dem Streit mit dem Nachmieter das Schloss auswechseln lassen.Das wäre wohl auch ein Grund für eine fristlose Kündigung wenn ich noch Mieter gewesen wäre...

stift 18.11.2009 16:58

AW: Kaution nicht zurück trotz Nachmieter?
 
Hallo,ich habe mal eine Antwortmail verfasst:

Sehr geehrter Herr K,
bevor ich mit einem Anwalt spreche habe ich mich erstmal ein wenig informiert.
Mein Mietverhältnis wurde zum 01.10 beendet,Nachmieter war Herr S mit dem Sie fürs erste einen mündlichen Mietvertrag eingegangen sind.
Ich habe daraufhin die Wohnung so verlassen wie es vereinbart war.

Es ist natürlich bedauerlich das Sie soviel Geld für einen Maler bezahlt haben (mein Vormieter gab mir 50€ um die Wände so zu übernehmen,wie Sie sicher noch wissen!?)...
Dazu möchte ich aber anmerken das nachdem Ihr Mietverhältnis zu Herr S beendet war,oder abzusehen war das es beendet werden wird
ich mich sicherlich bereit erklärt hätte bei anfallenden Malarbeiten zu helfen.
Nicht weil ich es müsste,aber da ich noch kurze Zeit in Berlin war hätte ich es auf Nachfragen Ihrerseits sicher getan.

Die Kündigungsfrist musste ich nicht einhalten (wir hatten ja auch im August darüber gesprochen)
da ich einen Ortswechsel vornehmen musste und Sie damit einverstanden waren das ich einen Nachmieter suche.
Herr S hat auch alle Kriterien für einen Mietvertrag erfüllt,sonst wären Sie wohl auch nicht mit Ihm einverstanden gewesen.
Außerdem hatte ich nach dem Einzug Herr S sowieso jegliches Hausrecht verloren...
Sie errinnern sich als Sie mich anriefen um in der Sache nochmals nachzufragen:
Ich sagte Ihnen das ja Herr S der neue Mieter sei und ich somit weder Hausrecht noch ähnliches mehr besitzen würde.

Zu welchem Zeitpunkt Sie die Wohnung jetzt abermals vermieten ist irrelevant.Ich verstehe natürlich die finanziellen Einbußen die Sie
durch die ganzen Umstände machen was ich auch sehr bedauere,aber das auf meinem Rücken auszutragen ist nicht in Ordnung.

Zu der Delle,von der Ich nichts weiß,fällt mir nur ein das es Pflicht ist zu einer Küche auch einen funktionierenden Kühlsschrank zu stellen,das haben
Sie nicht getan.Dafür steht jetzt der Kühlschrank in der Wohnung den ich bezahlt habe und aus freundlichkeit Herr S überlassen habe.
Ich gehe nicht davon aus das Sie Ihm den zurück geben werden,ist mir aber auch egal.

Alles in allem kann man ja wohl sagen das mir meine Kaution zusteht.Über Herr S oder Ihr Verhalten kann und will ich nicht urteilen,
mir ist jedoch nichts vorzuwerfen.
Da Sie meine Kaution (plus Zinsen) auf einem Sonderkonto anlegen müssen sollte es jawohl möglich sein Sie in den nächsten Monaten zurückzuzahlen.
Ich sage den nächsten Monaten da Sie sie erstmal zur Sicherung Ihrer Ansprüche zurückhalten können und Sie jetzt ja erhöhte
Ausgaben haben.Dennoch hätte ich gerne eine schriftliche Bestätigung das Sie meinen Standpunk anerkennen und die Zahlung leisten werden.

Mit freundlichen Grüßen

M

Recht-Einfach 24.11.2009 00:32

AW: Kaution nicht zurück trotz Nachmieter?
 
Hallo,

alles in allem eine gut durchdachte Stellungnahme.

Wichtig wäre zu erfahren, ob zwischen Vermieter und Nachmieter Mietzahlungen geflossen sind. Das wäre eine Bestätigung des Vertragsverhältnisses und würde Sie immens entlasten und somit die Rückzahlung der Kaution rechtfertigen.



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

stift 01.12.2009 11:09

AW: Kaution nicht zurück trotz Nachmieter?
 
Zwichen Vermieter und Nachmieter sind leider keine Zahlungen geflossen,auch wenn der Nachmieter ein paar Tage in der Wohnung gewohnt hat und schon angefangen hatte mit dem streichen.

Ich habe jetzt am 23.11 die obere Mail wenn auch verkürzt abgeschickt.
Auf eine Antwort des Vermieters kann ich wohl nicht hoffen.
Da ich kein Geld zur Verfügung habe dachte ich ich gehe zu einer Art Rechtsberatung und schildere denen meinen Fall,um mit diesem "Urteil" nochmal telefonisch auf den Vermieter zuzugehen?

Recht-Einfach 02.12.2009 18:40

AW: Kaution nicht zurück trotz Nachmieter?
 
Hallo stift,

ich würde dir auch durchaus empfehlen einen Mieterverein des Mieterschutzbund aufzusuchen.

Eine jährliche Mitgliedschaft liegt in der Regel im 2 stelligen Bereich (teils ist noch eine Mieterhaftpflicht Versicherung inbegriffen) und du hast einen sicheren Rechtsbeistand.


Ich wünsche viel Erfolg bei deinem Vorhaben,


Mietrecht Einfach


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