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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Kautionssparbuch
Was geschieht mit dem Kautionssparbuch, das sich in Händen des Vermieters befindet, wenn bzw. sobald das Mietverhältnis beendet ist?
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#2
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AW: Kautionssparbuch
Das kann der Vermieter noch bis zu 6 Monaten in Verwahrung behalten, weil er während dieser Zeit noch Schadensersatzansprüche aus verdeckten Mängeln anmelden kann.
Und er kann einen Teil der Kaution für eine zu erwartende Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung einbehalten. Dieser Betrag kann das rund Dreifache einer monatlichen Vorauszahlung betragen. |
#3
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AW: Kautionssparbuch
Vielen Dank für diese schnelle und informative Antwort
Doch ich habe zwei weitere Fragen: 1) Kann sich ein Vermieter aus dem Kautionssparbuch seines Mieters nach Belieben "bedienen"? Ich meine damit: kann er ohne weiteres Geld abheben? 2) Angenommen keine "verdeckten Mängel" und Betriebskostenabrechnung erledigt. Wie kommt der (ehemalige) Mieter dann wieder an das Sparbuch? Einmal unterstellt: kein korrekter Vermieter. Geändert von oldlady (13.03.2010 um 18:08 Uhr) Grund: Nachtrag |
#4
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AW: Kautionssparbuch
Nein, bedienen kann er sich nicht so einfach, z.B. während der Mietzeit schon mal garnicht.
Bei beendetem Mietverhältnis müssen Sie bei der Bank oder Sparkasse nach dem Verbleib des Sparbuchs fragen. Erst wenn der Vermieter keine Ansprüche mehr anmeldet, können Sie über diesen Betrag verfügen. An das Sparbuch wird der ehemalige Mieter dann nur rankommen, wenn er deswegen Klage vor Gericht erhebt. |
#5
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AW: Kautionssparbuch
Leider bin ich (wieder einmal) ein peilnix:
Zitat: "Bei beendetem Mietverhältnis müssen Sie bei der Bank oder Sparkasse nach dem Verbleib des Sparbuchs fragen." Wieso? Ich weiß doch, daß es der (ehemalige) Vermieter hat. |
#6
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AW: Kautionssparbuch
Sind Sie von der Bank drüber informiert worden?
Dann müssen Sie auf Herausgabe des Sparbuches plus der Zinsen klagen! |
#7
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AW: Kautionssparbuch
Der betreffende Mieter hatte das Sparbuch gegen schriftliche Bestätigung selbst dem Vermieter übergeben.
*** Aber das mit der "Klage" ist natürlich klar. Vielen Dank für Ihre Beiträge |
#8
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AW: Kautionssparbuch
Einmal als generelle Information zu diesem Thema:
Der Vermieter hat die Kaution auf einem separaten Sparbuch und außerhalb seines privaten Vermögens anzulegen. Über die Art der Anlage, z.B. auf einem Tagesgeldkonto statt einem klassischen Sparbuch, können separate Abmachungen getroffen werden. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#9
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AW: Kautionssparbuch
Danke noch einmal für alle Informationen
Ergänzung: der Mieter, um den es geht, hatte das Kautionssparbuch bei seinem eigenen Geldinstitut als solches angelegt und dann dem Vermieter gegen Quittung ausgehändigt. |
#10
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AW: Kautionssparbuch
Ich frage noch einmal: Was sagt denn die eigene Bank dazu? Der Vermieter kann das Sparbuch nicht auflösen, wenn es die Bank nicht will.
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