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engel 22.04.2010 14:53

Kaputter Kühlschrank
 
Im Mietvertrag ist die komplette Küche aufgeführt,inklusive Kühlschrank und Herd,beides ist jetzt nach 5 Jahren kaputt,mein Vermieter ist der Meinung,das ist mein Problem,ich soll die Gegenstände selber kaufen und bezahlen,aber beim Auszug möchte er die Orginalgeräte wieder in der Küche haben.Solange soll ich sie im Keller(ca.4Quadratmeter) lagern.Wie weit ist er im Recht?

Regenmacher 22.04.2010 16:32

AW: Kaputter Kühlschrank
 
Da ist Ihr Vermieter aber im Unrecht! Wenn die komplette Küche mitvermietet ist, dann ist der Vermieter auch für den vertragsgemäßen Zustand verantwortlich. Das bedeutet, er muss die Reparaturen und den Ersatz an den Elektrogeräten bezahlen.

Dafür bekommt er Monat um Monat auch von Ihnen die Miete, in denen diese Positionen enthalten sind. Eine vergleichbare Wohnung ohne Einbauküche wäre preiswerter zu mieten.

Und hier ein Auszug aus dem Mietrechtslexikon zum Thema:

Die Instandhaltung der Einbauküche mit sämtlichen Geräten ist - sofern die Küche mitvermietet ist - Sache des Vermieters, der alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten ausführen lassen muss. Es gilt nichts anderes als für das übrige Inventar der Wohnung oder die Wohnung selbst auch. Enthält der Mietvertrag eine zulässige Klausel über die sogenannten Kleinreparturen, so bezieht sich diese auch auf die Einbauküche, denn die Küche unterliegt dem ständigen Zugriff des Mieters. >> siehe dazu Kleinreparturen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Vermieter mit dem Mieter bezüglich der Einbauküche eine individuelle Vereinbarung (kein Formularvertrag!) abgeschlossen hat. Klauseln in Mietverträgen, nach der Mieter für die Einbauküche "haftet" oder sie auf eigene Kosten funktionsfähig halten muss oder gar Elektrogeräte anschaffen muss, sind unwirksam. Die Folge einer unwirksamen Vertragsklausel ist dabei regelmäßig die, dass gar keine diesbezügliche Verpflichtung des Mieters mehr besteht.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...nbaukueche.htm

engel 22.04.2010 17:09

AW: Kaputter Kühlschrank
 
Danke Regenmacher,das versuche ich auch meinem Vermieter beizubringen.Er ist aber der Meinung,solange der Kühlschrank kühlt,wenn auch auf Dauerbetrieb ist das so in Ordnung und die entsprechende höhere Stomrechnung soll ich hinnehmen.

Regenmacher 22.04.2010 18:26

AW: Kaputter Kühlschrank
 
Wenn in Ihrem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist, dann müssten Sie eine mögliche Reparatur bis zu der vereinbarten Höhe aus eigener Tasche berappen. Vorausgesetzt natürlich, dass eine Reparatur überhaupt möglich ist.

thop 25.05.2010 17:24

AW: Kaputter Kühlschrank
 
hallo beisammen,

folgender fall:
mein kühlschrank ist kaputt.
küche ist mitvermietet und teil des mietvertrages.
der vermieter ist also für die reperatur zuständig.

jetzt lohnt sich eine reperatur aber überhaupt nicht weil der kühlschrank so alt ist. also wird ein neuer gekauft.

greift dabei meine kleinreperaturenklausel, wonach ich mich mit 100€ an reperaturen beteiligen muss?
gilt das auch für neuanschaffungen? oder nur für tatsächliche reperaturen?

gruß + danke,
thop

Regenmacher 25.05.2010 17:47

AW: Kaputter Kühlschrank
 
Okay. Mit dieser Reparatur haben Sie nichts zu tun. Die Neuanschaffung geht komplett zulasten des Vermieters.

Und eine Kleinreparaturklausel ist auch nur dann anzuwenden wenn die Reparatur eines einzelnen Teils (Wasserarmatur, Lichtschalter, Heizungsthermostat, Fensterriegel, u.ä.) unter diesem Betrag liegt.

http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html


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