Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Kaputter Kühlschrank

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 22.04.2010, 14:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2010
Beiträge: 2
Standard Kaputter Kühlschrank

Im Mietvertrag ist die komplette Küche aufgeführt,inklusive Kühlschrank und Herd,beides ist jetzt nach 5 Jahren kaputt,mein Vermieter ist der Meinung,das ist mein Problem,ich soll die Gegenstände selber kaufen und bezahlen,aber beim Auszug möchte er die Orginalgeräte wieder in der Küche haben.Solange soll ich sie im Keller(ca.4Quadratmeter) lagern.Wie weit ist er im Recht?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 22.04.2010, 16:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaputter Kühlschrank

Da ist Ihr Vermieter aber im Unrecht! Wenn die komplette Küche mitvermietet ist, dann ist der Vermieter auch für den vertragsgemäßen Zustand verantwortlich. Das bedeutet, er muss die Reparaturen und den Ersatz an den Elektrogeräten bezahlen.

Dafür bekommt er Monat um Monat auch von Ihnen die Miete, in denen diese Positionen enthalten sind. Eine vergleichbare Wohnung ohne Einbauküche wäre preiswerter zu mieten.

Und hier ein Auszug aus dem Mietrechtslexikon zum Thema:

Die Instandhaltung der Einbauküche mit sämtlichen Geräten ist - sofern die Küche mitvermietet ist - Sache des Vermieters, der alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten ausführen lassen muss. Es gilt nichts anderes als für das übrige Inventar der Wohnung oder die Wohnung selbst auch. Enthält der Mietvertrag eine zulässige Klausel über die sogenannten Kleinreparturen, so bezieht sich diese auch auf die Einbauküche, denn die Küche unterliegt dem ständigen Zugriff des Mieters. >> siehe dazu Kleinreparturen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Vermieter mit dem Mieter bezüglich der Einbauküche eine individuelle Vereinbarung (kein Formularvertrag!) abgeschlossen hat. Klauseln in Mietverträgen, nach der Mieter für die Einbauküche "haftet" oder sie auf eigene Kosten funktionsfähig halten muss oder gar Elektrogeräte anschaffen muss, sind unwirksam. Die Folge einer unwirksamen Vertragsklausel ist dabei regelmäßig die, dass gar keine diesbezügliche Verpflichtung des Mieters mehr besteht.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...nbaukueche.htm
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 22.04.2010, 17:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Kaputter Kühlschrank

Danke Regenmacher,das versuche ich auch meinem Vermieter beizubringen.Er ist aber der Meinung,solange der Kühlschrank kühlt,wenn auch auf Dauerbetrieb ist das so in Ordnung und die entsprechende höhere Stomrechnung soll ich hinnehmen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 22.04.2010, 18:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaputter Kühlschrank

Wenn in Ihrem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist, dann müssten Sie eine mögliche Reparatur bis zu der vereinbarten Höhe aus eigener Tasche berappen. Vorausgesetzt natürlich, dass eine Reparatur überhaupt möglich ist.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.05.2010, 17:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.05.2010
Beiträge: 1
Standard AW: Kaputter Kühlschrank

hallo beisammen,

folgender fall:
mein kühlschrank ist kaputt.
küche ist mitvermietet und teil des mietvertrages.
der vermieter ist also für die reperatur zuständig.

jetzt lohnt sich eine reperatur aber überhaupt nicht weil der kühlschrank so alt ist. also wird ein neuer gekauft.

greift dabei meine kleinreperaturenklausel, wonach ich mich mit 100€ an reperaturen beteiligen muss?
gilt das auch für neuanschaffungen? oder nur für tatsächliche reperaturen?

gruß + danke,
thop
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 25.05.2010, 17:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaputter Kühlschrank

Okay. Mit dieser Reparatur haben Sie nichts zu tun. Die Neuanschaffung geht komplett zulasten des Vermieters.

Und eine Kleinreparaturklausel ist auch nur dann anzuwenden wenn die Reparatur eines einzelnen Teils (Wasserarmatur, Lichtschalter, Heizungsthermostat, Fensterriegel, u.ä.) unter diesem Betrag liegt.

http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Kaputter Kühlschrank