AW: Kaputter Kühlschrank
hallo beisammen,
folgender fall:
mein kühlschrank ist kaputt.
küche ist mitvermietet und teil des mietvertrages.
der vermieter ist also für die reperatur zuständig.
jetzt lohnt sich eine reperatur aber überhaupt nicht weil der kühlschrank so alt ist. also wird ein neuer gekauft.
greift dabei meine kleinreperaturenklausel, wonach ich mich mit 100€ an reperaturen beteiligen muss?
gilt das auch für neuanschaffungen? oder nur für tatsächliche reperaturen?
gruß + danke,
thop
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