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Alt 22.04.2010, 16:32
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kaputter Kühlschrank

Da ist Ihr Vermieter aber im Unrecht! Wenn die komplette Küche mitvermietet ist, dann ist der Vermieter auch für den vertragsgemäßen Zustand verantwortlich. Das bedeutet, er muss die Reparaturen und den Ersatz an den Elektrogeräten bezahlen.

Dafür bekommt er Monat um Monat auch von Ihnen die Miete, in denen diese Positionen enthalten sind. Eine vergleichbare Wohnung ohne Einbauküche wäre preiswerter zu mieten.

Und hier ein Auszug aus dem Mietrechtslexikon zum Thema:

Die Instandhaltung der Einbauküche mit sämtlichen Geräten ist - sofern die Küche mitvermietet ist - Sache des Vermieters, der alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten ausführen lassen muss. Es gilt nichts anderes als für das übrige Inventar der Wohnung oder die Wohnung selbst auch. Enthält der Mietvertrag eine zulässige Klausel über die sogenannten Kleinreparturen, so bezieht sich diese auch auf die Einbauküche, denn die Küche unterliegt dem ständigen Zugriff des Mieters. >> siehe dazu Kleinreparturen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Vermieter mit dem Mieter bezüglich der Einbauküche eine individuelle Vereinbarung (kein Formularvertrag!) abgeschlossen hat. Klauseln in Mietverträgen, nach der Mieter für die Einbauküche "haftet" oder sie auf eigene Kosten funktionsfähig halten muss oder gar Elektrogeräte anschaffen muss, sind unwirksam. Die Folge einer unwirksamen Vertragsklausel ist dabei regelmäßig die, dass gar keine diesbezügliche Verpflichtung des Mieters mehr besteht.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...nbaukueche.htm
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