Okay. Mit dieser Reparatur haben Sie nichts zu tun. Die Neuanschaffung geht komplett zulasten des Vermieters.
Und eine Kleinreparaturklausel ist auch nur dann anzuwenden wenn die Reparatur eines einzelnen Teils (Wasserarmatur, Lichtschalter, Heizungsthermostat, Fensterriegel, u.ä.) unter diesem Betrag liegt.
http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html