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Engel82 20.11.2010 19:38

Besuch
 
Hallo

ich habe da mal eine ganz wichtige Frage. Und zwar habe ich zwei Kinder aus erster Ehe die alle 2 Wochen oder 3 Wochen mal für das Wochenende kommen.
Nun hat uns unsere Vermieterin die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil sie behauptet( sie ist 75) wir hätten ihr das nicht gesagt.

Darf Sie uns denn aus einem solchen Grund kündigen????

Regenmacher 20.11.2010 20:21

AW: Besuch
 
Zitat:

Zitat von Engel82 (Beitrag 2479)
Hallo

( sie ist 75)

und scheinbar dumm wie Bohnenstroh!

wir hätten ihr das nicht gesagt.

Dazu sind Sie auch nicht verpflichtet, denn Sie dürfen Besuch bis zu 6 Wochen am Stück empfangen, ohne dies der Vermieterin mitteilen zu müssen.

Darf Sie uns denn aus einem solchen Grund kündigen????

Natürlich nicht. Das ist lachhaft, denn es gibt nur 3 gesetzlich zugelassene Gründe für den Vermieter, ein Mietverhältnis aufzulösen. Egal ob fristgerecht oder fristlos.

Das einzige Problem, das entstehen könnte wäre dies. Wenn Sie mit der Vermieterin alleine unter einem Dach leben, dann hat sie die Möglichkeit der vereinfachten Kündigung. Hier muss sie keinen Grund angeben, lediglich die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate zur gesetzlichen Frist.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../k_einlwhg.htm

Recht-Einfach 22.11.2010 18:14

AW: Besuch
 
Ansonsten finden Sie auch hier Informationen zum Besuchsrecht:
Besuchsrecht und Hausrecht


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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