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katsumoto 05.01.2011 18:12

Kündigungsfrist Untermieter
 
Hi

bin Untermieter in einer WG. Nun will der Hauptmieter der WG das ich sofort ausziehe aber momentan kann ich mir das nicht leisten. In meinem Vertrag ist folgendes festgehalten.

Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats erfolgen und ist nur zum Ende des Kalendermonats zulässig. Desweiteren verpflichtet sich der Zwischenmieter bei einer evtl. Kündigung einen Nachmieter zu stellen.

Meine Frage ist, zu wann er mich raus schmeißen kann. Bis jetzt hab ich keine schriftliche Kündigung vorliegen.

Danke für Antworten im voraus

Regenmacher 05.01.2011 19:16

AW: Kündigungsfrist Untermieter
 
Zitat:

Zitat von katsumoto (Beitrag 2657)
bin Untermieter in einer WG. Nun will der Hauptmieter der WG das ich sofort ausziehe aber momentan kann ich mir das nicht leisten. In meinem Vertrag ist folgendes festgehalten.

Ist das Zimmer, das Sie bewohnen möbliert ? Wenn ja, dann könnte die Kündigung bis zum 15. d.M. zum Monatsende ausgesprochen werden.

Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats erfolgen und ist nur zum Ende des Kalendermonats zulässig.

Sehr eigenartig. Die gesetzliche Frist wäre 3 Monate, nämlich zum Ende des übernächsten Monats.

Desweiteren verpflichtet sich der Zwischenmieter bei einer evtl. Kündigung einen Nachmieter zu stellen.

Die Klausel dürfte nur Bestand haben, wenn der Mietvertrag vorzeitig vom Mieter aufgelöst werden sollte.

Meine Frage ist, zu wann er mich raus schmeißen kann. Bis jetzt hab ich keine schriftliche Kündigung vorliegen.

Darum abwarten bis Sie es schriftlich haben.

Danke für Antworten im voraus

Grundsätzliche Antworten zum Thema Mietvertrag, Kündigung, etc. finden Sie in den Mietrecht Informationen in der linken Spalte.

katsumoto 08.01.2011 15:45

AW: Kündigungsfrist Untermieter
 
Meine Zimmer ist nicht möbliert!
Nur damit ich auf der sicheren Seite bin, trotz meines Mietvertrages kann ich auf die gesetzlichen 3 Monate pochen falls er mir diesen Monat noch die schriftliche Kündigung überreicht? Ist das korrekt?

Er möchte halt, dass ich schnellstmöglichst ausziehe und ich will erst frühestens Ende März wegen dem Prüfungsstress der vor mir liegt.


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