|
Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
Ich habe da ein paar fragen....! Ich habe einige Mängel ( Meiner meinung ) und möchte wissen ob ich die Miete mindern darf ! ![]() 1.) Ich habe eine Dachwohnung, über der wohnung ist der Dachboden wo die Heizung / Warmwasser Anlage steht. Vor 2 Wochen ist der Boiler durchgerostet und das wasser lief durch die Decke und die Wände. Die Tapete hat sich abgelöst und hängt von der decke runter, Hat komische Flecken ( kein Schimmel) und Riecht moderich ! 2.) Seit dem ich eingezogen bin habe ich in meiner Küche kein Warm wasser ( der Boiler ist nicht angeschlossen und ist Defekt ), der Vermieter hat mir Versprochen es zu richten was schon Über 1 Jahr her ist! 3.) Ich habe Festgestellt das die Gesammte wohnung ( 3 Zimmer ) an einer Sicherung Hängt, Das Bad ist extra Abgesichert! Für meinen Herd habe ich nicht mal den 3 Phasen anschluß ( Habe ihn mit 1 Phase an die Steckdose angeschlossen. Ist es mit der sicherung überhaupt Zulässig das alles an einer Sicherung Hängt ? 4.) Eines der Dachfenster ist nicht Dicht, es Tropft rein wenn es regnet. Da Hat der Vermieter auch schon gesagt das er es Macht ( vor 6 Monaten) ! Kann ich die Miete kürzen?? Wenn ja Wieviel?? |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Hallo latroe,
entschuldige die verspätete Antwort, aber auch bei mir war einmal Urlaub angesagt: Zu deinen Punkten: Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten und zwar in dem Sinne, dass keine Beeinträchtigungen der Wohnqualität vorliegen. In deinem Falle sehe ich die Wohnqualität in jedem Falle gefährdet. Zu 1) Zitat:
Zu 2) Zitat:
Zu 3) Zitat:
Zu 4) Zitat:
Fazit: In deinem Falle sehe ich eine Mietminderung definitiv gerechtfertigt. Das kannst du auch noch einmal hier nachlesen: Die Mietminderung Über die Höhe lässt sich streiten. Dies sollte in deinem Ermessen liegen. Wichtig ist auch, dass der Vermieter über die Mängel informiert wurde, was in deinem Fall ja so zu sein scheint. Ich würde einfach 30 - 50% der Kaltmiete einbehalten, damit der Vermieter endlich seiner Verpflichtung nachkommt die Wohnung tadellos bewohnbar zu machen. Freundliche Grüße und ich würde mich freuen wenn du mich auf dem Laufenden hälst, Mietrecht-Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
![]() |
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|