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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Untervermietung
Hallo ,
ich bin seit heute neu hier und habe eine Frage zum Thema. " Untervermietung " Wir haben einen Freund und dieser wollte mit uns zusammenziehen. Wir haben Häuser und Wohnungen besichtigt und dann eine 5 Zimmer - Wohnung bekommen. Diese hat einen Preis von 950.- warm. Unser Freund sollte davon 300.-€ tragen für 2 Zimmer mit Nebenkosten. Unsere alte Wohnung hat uns 600.-€ gekostet mit Nebenkosten. Als es nun ans Umziehen ging war er nicht da und teilte uns dann mit obwohl er wußte das wir den mietvertrag unterschrieben hatten und er sich als Untermieter von uns dem Vermieter vorgestellt hatte, das er nicht Einziehen wierd sondern das er bei seiner Freundin nun bleiben will. ich bedanlne mich für Rüchmaldungen So haben wir nun eine mehrbelastung von 350.- füt Miete die wir nicht alleine Tragen können. kann ich unseren freund ( ehemaligen ) in die Pflicht nehmen für enstandenen Schaden. |
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#2
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AW: Untervermietung
Da ich befürchte, dass im Vorfeld nichts Schriftliches vereinbart wurde, werden Sie bei einer Zivilklage ganz schlechte Karten haben.
Wenn es ein unbefristeter Mietvertrag ist sollten Sie diesen schnellstens kündigen und haben ab dem 31.12. eine Sorge weniger. |
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