Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Wohnungsschlüssel durch 3

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.01.2015, 12:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2015
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Wohnungsschlüssel durch 3

Ich hatte ein Mutter -Sohn Beziehung - Freunschaft 5 Jahre lang. Bekam von ihr Wohnnungsschlüssel dass ich im notfall hineinkomme Am 1.1. schickte sie mich in die wüste und forderte den Schlüssel zurück
Vorfall: am 30.12 hätte ich neue möbel bekommen und sie hätte sie angenommen ruft mich aber 2Stunden vor dem Montagetermin an um zu sagen sie kann nicht gehen kann ( Beine schmerzen ) in dieser Zeit konnte ich keinen Ersatz finden und selber auch nicht da sein .. Nun muss ich deswegen 6 Wochen auf nen neuen Termin warten und 200 Euro extra bezahlen ... Silvester konnte sie dann aber in einer Kneipe feiern ....
Sie kann den Schlüssel abholen aber sie ist zu faul dazu jetzt schickt sie ihre Tochter vor die mir a no droht ...
Was kann i tun ?
Bei Übergabe auf was muss i achten ?
Muss i überhaupt übergeben allein wegen dem Schaden der mir entstanden ist ?Danke schon mal



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 18.01.2015, 16:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wohnungsschlüssel durch 3

Zitat:
Am 1.1. schickte sie mich in die wüste und forderte den Schlüssel zurück
Was aus mietrechtlicher Sicht völlig in Ordnung ist.
Zitat:
Silvester konnte sie dann aber in einer Kneipe feiern ...
Das kennen wir doch aus der Bibel, da konnten sogar Lahme wieder gehen.
Zitat:
Was kann i tun ?
So schnell wie möglich den Schlüssel zurück geben und es sich quittieren lassen.
Zitat:
Muss i überhaupt übergeben allein wegen dem Schaden der mir entstanden ist ?
Noch einmal, den Schlüssel zurück! Das andere hat mit Mietrecht nichts zu tun.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Stichworte
schlüssel

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Wohnungsschlüssel durch 3